Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Tariftreuegesetz: Vermittlungsverfahren vollkommen überflüssig

(Berlin) - Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat das Tariftreuegesetz am 31. Mai nicht gestoppt und in ein vollkommen überflüssiges Vermittlungsverfahren verwiesen hat. Nicht nur bedauerlich, sondern unerträglich ist es, dass ver.di und die IG Bau den Gesetzgeber mit Demonstrationen und vor allem mit Streiks unter Druck setzen wollten, sagte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die politischen Streiks von ver.di in dieser Woche sind ein Verfassungsbruch und haben nichts mit der Ausübung eines Demonstrationsrechtes zu tun.

Vor allem die ostdeutschen Bauunternehmen müssen weiter befürchten, im Wettbewerb benachteiligt zu werden. Für viele Unternehmen aus der ostdeutschen Bauwirtschaft sind die günstigeren Personalkosten oft der einzige Wettbewerbsvorteil. Fällt dieser weg, so werden ostdeutsche Betriebe von der Vergabe im Westen faktisch ausgeschlossen. Das kostet weitere Arbeitsplätze in der Baubranche und verteuert öffentliche Aufträge zu Lasten der Steuerzahler merklich. Angesichts knapper Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden wird es letztendlich noch weniger öffentliche Bauvorhaben geben.

Daneben droht Gefahr, dass es durch das Tariftreuegesetz zu erheblichen Fahrpreiserhöhungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommt. Weil ver.di ihre überteuerten Tarifverträge im ÖPNV zum Standard erheben lassen will, wird der Wettbewerb im ÖPNV im Keim erstickt und Kostensenkungen verhindert, die der Allgemeinheit zugute kommen würden, sagte die BDA.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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