Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Tariftreuegesetz kann Bauwirtschaft helfen

(Berlin) - Zu den vorgestellten Eckwerten für ein Tariftreuegesetz erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp: "Das von Bundeskanzler Schröder angekündigte Tariftreuegesetz kann nach Auffassung des ZDH ein Instrument zur notwendigen Konsolidierung der Wettbewerbsverhältnisse in der Bauwirtschaft sein. Dies setzt jedoch voraus, dass die vorgesehenen Regelungen zur Tariftreue im öffentlichen Auftragswesen strikt kontrolliert werden. Verstöße müssen mit spürbaren Sanktionen verbunden sein. Die Neuregelungen dürfen zudem nur so lange befristet gelten, bis in der Bauwirtschaft die derzeitigen tiefgreifenden Strukturprobleme überwunden sind.

Bereits nach geltendem Recht gibt es wichtige Ansatzpunkte für die Sicherung eines ausgewogenen Wettbewerbs zwischen den Anbietern im öffentlichen Auftragswesen. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) gibt der Fach- und Teillosvergabe absoluten Vorrang, um mittelständischen Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge faire Ausgangsbedingungen zu sichern. Außerdem stehen die öffentlichen Auftraggeber bereits nach geltendem Recht in der Pflicht, unverhältnismäßig billige Angebote zu kontrollieren und durch entsprechende Aufklärung die Transparenz der Auftragsvergabe sicher zu stellen.

Das heute vielfach existenzgefährdende Ungleichgewicht der Wettbewerbsverhältnisse in der Bauwirtschaft ist zu einem Großteil darauf zurück zu führen, dass diese Vorschriften von den öffentlichen Auftraggebern nicht zureichend berücksichtigt werden.

Gerade die Baubranche leidet zudem darunter, dass Städte und Gemeinden durch Ausgründung bisheriger Eigenbetriebe privatwirtschaftliche Aktivitäten entfalten und private Handwerksunternehmen vom Markt verdrängen. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen muss wieder auf das beschränkt werden, was im öffentlichen Interesse liegt und dabei von Privatunternehmen nicht bereit gestellt werden kann. Vielfach treten aber auch aus öffentlichen Kassen hoch subventionierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften in einen unfairen Wettbewerb mit Privatunternehmen. Sie dürfen daher bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht länger berücksichtigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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