Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Taschengeld, Konto & Co - Geldanlage für Kinder

(Berlin) - Die Osterferien sind vorbei - jetzt beginnt für alle Schulkinder der Endspurt bis zu den Zeugnissen. Für manche gute Note gibt's dann von den Eltern eine Belohnung in Form eines Extra-Taschengeldes. Aber ab wann sollten Kinder überhaupt Taschengeld bekommen? Natürlich liegt die Entscheidung allein bei den Eltern. Allerdings ist es sinnvoll, Vorschul- und Schulkindern ab fünf bis sechs Jahren regelmäßig ein kleines Taschengeld zu geben, am Anfang z.B. 50 Cent jedes Wochenende. So können sich Kinder schon Kleinigkeiten wie Süßigkeiten oder Sammelkarten vom eigenen Ersparten kaufen und frühzeitig lernen, mit Geld umzugehen.

Auch können Eltern ihrem Nachwuchs ein Kinderkonto einrichten, auf das die Kleinen ihr Taschengeld oder Geldgeschenke von Oma und Opa einzahlen können. Einige Banken bieten solche Konten meist ab dem siebten Lebensjahr an - dann sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Wann der passende Zeitpunkt für eine Kontoeröffnung ist, bleibt letztendlich den Eltern überlassen. Das Konto wird grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt und die Kontoverantwortung liegt bis zur Volljährigkeit des Kindes bei den Erziehungsberechtigten. Geldabheben, Kontoauszüge ausdrucken, Bankkundenkarte erhalten - Eltern dürfen auch genau festlegen, was das Kind darf oder nicht darf. Kreditkarten bekommen Kinder erst ab der Volljährigkeit. Ausnahme: Prepaid-Kreditkarten, die mit einem bestimmten Betrag aufgeladen werden. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Minderjährige zum Schüleraustausch für eine bestimmte Zeit ins Ausland gehen. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, können die Eltern das Kartenkonto von Deutschland aus wieder aufladen.

Wer Geld für seine Kinder oder Enkelkinder anlegen möchte, der sollte damit möglichst früh anfangen. Aktienfonds oder Aktiensparpläne bringen Rendite, und die Langfristigkeit der Geldanlage mindert das Risiko. Wichtig zu wissen: Das Geld gehört ausschließlich dem Kind. Eltern können nur an das Ersparte, wenn sie davon für ihr Kind z.B. einen Auslandsaufenthalt oder einen Führerschein finanzieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Fax: (030) 16631399

(cl)

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