Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Telekom nutzt marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus

(Bonn) - Die Deutsche Telekom (DTAG) darf nach dem am 21. Februar 2002 veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG, 15.2.02, Az.: 13 A 4075/00) Wettbewerbern die Nutzung der bestehenden Verkabelung in Häusern nicht verwehren. Damit wies das Gericht die Berufung der DTAG gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln aus dem Jahr 2000 ab. Der Düsseldorfer Regionalnetzbetreiber ISIS Multimedia Net, Mitglied des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), hatte von der DTAG verlangt, einen Zugang zu den von der DTAG benutzten Leitungen innerhalb der Häuser von Endkunden zu erhalten. Da dies abgelehnt wurde, rief ISIS die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) an, die sich nun letztendlich gegen die DTAG durchsetzen konnte.

Das OVG führt zur Verweigerungshaltung des Marktführers aus: "Die darin liegende Diskriminierung ist offensichtlich." Die DTAG hätte "durch ihr Verhalten ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt." Das Gericht wird sogar noch deutlicher: "Damit versucht sie in telekommunikationsrechtlich verwerflicher Absicht einen Wettbewerbsvorteil zu sichern, der bei funktionierendem Wettbewerb nicht einträte." Es sei ISIS nicht zuzumuten, so das Gericht, die letzte Meile von der Telekom anzumieten, obwohl das eigene Netz bereits bis dicht an die Endkunden heran gebaut worden sei. In Einzelfällen handelt es sich sogar nur um einen halben Meter Verbindungskabel bis zum Hausverteiler, der noch fehlt, um das Inhouse-Netz zu erschließen.

Der Beschluss habe insbesondere vor dem Hintergrund der marktbeherrschenden Stellung der DTAG besondere Bedeutung für die lokalen Anbieter, erklärt Rainer Lüddemann, BREKO-Geschäftsführer. Somit sei nun eine Hürde auf dem Weg in einen faireren Wettbewerb gefallen. Lüddemann bemisst die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung auch daran, dass das OVG keine Revision zugelassen habe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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