Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Telekommunikation: Wichtiger Schritt gegen Missbrauch von Mehrwertdienstenummern / vzbv: Kompromiss mit Nachbesserungsbedarf

(Berlin) - Als wichtigen Schritt zu mehr Verbraucherschutz in der Telekommunikation hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Gesetzentwurf gegen den Missbrauch bei Mehrwertdienstenummern bewertet. „Immerhin ist endlich der Einstieg geschafft, um die Verbraucher vor erheblichen finanziellen Schäden zu schützen“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Ein Durchbruch zu einem umfassenden Schutz der Telefon- und Internetkunden vor unseriösen Machenschaften sei der Regierungsentwurf jedoch noch nicht. So umfasst die vorgesehene Regelung lediglich 0190er- und 0900er-Nummern, nicht jedoch weitere Mehrwertdienstenummern, über die Missbrauch betrieben wird (etwa 0137er oder 0118er Nummerngassen). Außerdem wird der Mobilfunkbranche eine einjährige Schonfrist eingeräumt. Dadurch besteht die Gefahr, dass Anbieter nun auf im Gesetz nicht geregelte Nummernbereiche und den Mobilfunk ausweichen. „In diesen beiden Punkten gibt es zwingenden Nachbesserungsbedarf“, so Edda Müller.

Nach längerem Tauziehen zwischen Bundeswirtschafts- und Bundesverbraucherministerium hat das Kabinett heute einen gemeinsamen Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Wiederholt hatte der vzbv zuvor auf die enorme Schädigung der Verbraucher durch den Missbrauch von 0190er- und ähnlichen Nummern hingewiesen und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Der vorliegende Entwurf wird, sofern er vom Bundesrat und Bundestag akzeptiert wird, die schwache Rechtsposition der Verbraucher gegenüber unseriösen Mehrwertdiensteanbietern stärken. Wegen des - sachlich nicht gerechtfertigten - eingeschränkten Regelungsbereichs (nur für 0190er- und 0900er-Nummern) und der Ausnahmeregelung für den Mobilfunk wird das Gesetz in der vorliegenden Fassung den Missbrauch jedoch nicht vollständig eindämmen können.

Zentrale Schutzmaßnahmen nach dem neuen Gesetz sind:


- der Aufbau einer für jedermann öffentlich auch via Internet zugänglichen Datenbank von 0900er-Nummern und deren Anbieter,

- die Auskunftsverpflichtung der Netzbetreiber über 0190er-Mehrwertdiensteanbieter in ihren Netzen gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,

- die Verpflichtung der Diensteanbieter zur Preisangabe gegenüber den Verbrauchern sowohl in der Werbung als auch vor der Nutzung solcher Nummern,

- die Begrenzung der Entgelte für eine zeitabhängige Mehrwertdiensteverbindung auf 3 Euro/ Minute bzw. 30 Euro bei sogenannten Blocktarifen,

- die Zwangsabschaltung einer Mehrwertdiensteverbindung nach einer Stunde

- der Fortfall des Entgeltanspruchs eines Anbieters, der seinen Preisinformationspflichten nicht nachgekommen ist,

- die Registrierung von Dialern bei der Regulierungsbehörde und

die erweiterten Sanktionsmöglichkeiten der Behörde gegenüber den Inhabern von Mehrwertdienstenummern bis hin zum Nummernentzug bei Verstößen gegen die Auflagen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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