Pressemitteilung | Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)

#ThatIsABook - Deutscher Bibliotheksverband begrüßt französische Kampagne für steuerliche Gleichbehandlung von Büchern

(Berlin) - Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßt die Kampagne #thatisnotabook und #thatisabook -des französischen Verlegerverbands Syndicat national de l'édition (SNE), mit der der SNE für die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für E-Books in Frankreich wirbt. Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuer-Satzes für E-Books in Frankreich und Luxemburg auf Basis des geltenden Rechts rechtmäßig ist.

Der Bibliotheksverband ist besonders erfreut über die Unterstützung der Kampagne durch den Börsenverein des deutschen Buchhandels: "Der Deutsche Börsenverein bringt es in seinem Kommentar zur französischen Kampagne auf den Punkt: Ob auf Papier oder digital - Bücher sind Kulturgut." So Dr. Frank Simon-Ritz, Vorsitzender der Deutschen Bibliotheksverbandes. "Wir fordern deshalb die rechtliche Gleichstellung von gedrucktem Buch und E-Book und drängen in Bezug auf E-Books und Elektronische Medien auf eine Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes" so Simon-Ritz weiter." Wir fordern deshalb die rechtliche Gleichstellung von gedrucktem Buch und E-Book. Das würde sich aber nicht nur auf die steuerliche Gleichbehandlung beziehen, sondern auch darauf, dass Bibliotheken auch bei E-Books ein Recht haben müssen, die auf dem Markt angebotenen E-Books zu lizenzieren und entsprechend zum Verleih anzubieten", so Simon-Ritz weiter.

Hintergrund dieser Forderung ist die Weigerung eines Teils der deutschen Verlage, ihre E-Books für Bibliotheken zu den marktgängigen Bedingungen zu lizenzieren. "Es kann nicht sein", so Simon-Ritz, "dass die Verlage darüber entscheiden, welche E-Books Bibliotheken ihren Kundinnen und Kunden anbieten dürfen - und welche nicht."

Eine weitere Konsequenz aus der angestrebten Gleichbehandlung von gedruckten und elektronischen Büchern würde aus Sicht des deutschen Bibliotheksverbands, dass endlich über das Instrument der Bibliothekstantieme, das sich im Bereich der gedruckten Bücher, aber auch anderer Datenträger seit Jahrzehnten bewährt hat, auch eine angemessene Vergütung für die ausleihen von E-Books in Bibliotheken bezahlt werden sollte. "ich verstehe die Äußerungen von Herrn Skipis so", stellt Simon-Ritz fest, "dass wir darüber jetzt auch mit dem Börsenverein ins Gespräch kommen können."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) Maiken Hagemeister, Leiterin, Public Affairs und Kommunikation Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin Telefon: (030) 644989910, Fax: (030) 644989929

(cl)

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