Pressemitteilung | (tlv) thüringer lehrerverband

Thüringer Lehrkräfte verzichteten zu Unrecht auf Reisekosten bei Klassenfahrten

(Erfurt) - "Sie erhalten nur dann einen Dienstreiseauftrag für Ihre Klassenfahrt, wenn Sie auf die Erstattung der Reisekosten verzichten!". Diese Antwort erhielten Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sonderpädagogische Fachkräfte in den vergangenen Jahren auf die Frage nach der Erstattung der Aufwendungen bei Klassenfahrten.

„Dass es in den vergangenen Jahren überhaupt Klassenfahrten gegeben hat, ist nur dem nicht in allen Bundesländern üblichen Einsatz privater Mittel von Thüringer Lehrkräften zu verdanken“, so der tlv Landesvorsitzende Rolf Busch am 8. Oktober in Erfurt.

Nun hat das Landesarbeitsgericht Bremen in einem entsprechenden Urteil grundsätzlich entschieden, dass angestellte Lehrkräfte, sofern sie tarifgebunden sind, nicht auf die Erstattung der ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung von Klassenfahrten entstandenen Reisekosten verzichten können (LAG Bremen, Urteil vom 28.11.2001 – 2 Sa 143/01). Der Arbeitgeberargumentation, dass die Lehrkräfte zur Durchführung solcher Fahrten nicht verpflichtet seien, keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden und die Praxis des erklärten Verzichtes auf die Erstattung der Reisekosten vielfach üblich sei, ist das Landesarbeitsgericht ausdrücklich nicht gefolgt.

Es muss jetzt dringend eine Regelung geschaffen werden, die einerseits weiterhin Klassenfahrten ermöglicht und andererseits nicht vom Einsatz privater Mittel der Pädagogen abhängig ist. Hierzu hat der tlv thüringer lehrerverband das Thüringer Kultusministerium aufgefordert.

Quelle und Kontaktadresse:
Thüringer Lehrerverband (TLV) im VBE Werner-Seelenbinder-Str. 14 99096 Erfurt Telefon: 0361/6021323 Telefax: 0361/6021324

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