Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Treffen der Gewerkschaften mit der Unionsspitze

(Berlin) - Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt zum heutigen Treffen der Gewerkschaften mit der Unionsspitze: „Ich fordere von der neuen Regierung nach der Bundstagswahl umgehend Änderungen im Tarifrecht: Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen auch ohne Zustimmung der Tarifpartner möglich gemacht werden. Ich begrüße nachdrücklich die Vorschläge von CDU/CSU und FDP, das Günstigkeitsprinzip klarzustellen und zu erweitern, damit betriebliche Bündnisse auch ohne Mitwirkung der Tarifparteien möglich werden. Das ist der richtige Weg, für eine zukunftsfähige Tarifautonomie. Die Gewerkschaften blockieren nach wie vor in vielen Branchen Öffnungsklauseln; deshalb ist die gesetzliche Änderung des Günstigkeitsprinzips notwendig. Wenn die Gewerkschaften weiterhin verbieten, dass Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber gemeinsam Lösungen finden, dann gefährden sie die Tarifautonomie. Ich fordere den DGB auf, diese Entwicklung nicht länger zu blockieren. Nur wenn wir betriebliche Bündnisse zulassen und rechtssicher gestalten, hat die Tarifautonomie in Deutschland eine Zukunft.

Ich will die Tarifautonomie in Deutschland modernisieren, nicht abschaffen. Dazu müssen wir die betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Flächentarifverträge erweitern. Das bleibt auch nach einer gesetzlichen Änderung in erster Linie eine Aufgabe der Tarifvertragsparteien. In vielen Branchen wurden bereits vielfältige tarifvertragliche Öffnungsklauseln geschaffen, welche die Regelungsspielräume für die Betriebspartner erweitern. In einigen Branchen werden allerdings entsprechende Öffnungen der Flächentarifverträge von den Gewerkschaften immer noch verweigert oder die Anwendung blockiert. Deshalb muss das gesetzliche Tarifrecht fortentwickelt und das Günstigkeitsprinzip klargestellt werden: Eine vom Flächentarifvertrag abweichende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss auch ohne Zustimmung der Tarifpartner möglich sein und als günstiger gelten, wenn der Betriebsrat einer solchen Vereinbarung zustimmt und dadurch Beschäftigung gesichert oder neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Auch im Arbeitsrecht muss die neue Bundesregierung nach den Wahlen Änderungen vornehmen. Unser deutsches Arbeitsrecht ist zu kompliziert und zu bürokratisch. Es darf nicht länger Bürde und Belastung für die Unternehmen mit einem unkalkulierbaren Risiko bei Neueinstellungen sein. Wir brauchen ein kalkulierbares Kündigungsschutzrecht und verbesserte Bedingungen für befristete Beschäftigungsverhältnisse. Neueinstellungen müssen in Deutschland wieder als Chance und nicht als Risiko gesehen werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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