Pressemitteilung | Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)

Trilog-Ergebnisse zur Omnibus-Verordnung: Bäuerliche Selbstverwaltung wird in Frage gestellt

(Berlin) - "Die Ergebnisse des EU-Trilogs zur sogenannten Omnibus-Verordnung stellen einen direkten und massiven Eingriff in die bäuerliche Selbstverwaltung der Molkereigenossenschaften dar. Zugleich bleiben die möglichen Vorgaben zur Ausarbeitung und Umsetzung der Preis- und Mengenfestlegungen völlig unklar", kritisieren die Mitglieder der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM).

Zum Kern der gesellschaftsrechtlichen Struktur gehört, dass die Landwirte als Eigentümer der Molkereigenossenschaften in demokratischen Verfahren die Unternehmensstrategie mit bestimmen und insbesondere die in Satzung und Anlieferungsordnung festgelegten Lieferbedingungen selbst regeln. Die mit breiter Zustimmung getroffenen Mehrheitsentscheidungen bestätigen das bestehende System. In den genossenschaftlichen Unternehmen werden die Beschlüsse über die zukünftige Ausrichtung individuell, unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse aller Beteiligten, sowie stets in enger Abstimmung mit den Milcherzeugern und Eigentümern getroffen. "Wir lehnen mit Nachdruck externe Einflussnahme in bewährte genossenschaftliche Strukturen ab", so die IGM.

Vertreter der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments und der estnischen Ratspräsidentschaft hatten sich am 12. Oktober in einem finalen Trilog auf einen Kompromiss zu den agrarpolitischen Aspekten der sogenannten Omnibus-Verordnung verständigt. Diese sieht unter anderem Änderungen des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung vor, der Regelungen zu den Milchlieferbeziehungen beinhaltet. Soweit ein Mitgliedstaat den Abschluss schriftlicher Verträge vorschreibt, soll darin auch verbindlich eine Übereinkunft zu Mengen und Preisen für eine bestimmte Liefermenge getroffen werden können. "Ein solch praxisferner Ansatz wird insbesondere in Krisenphasen keinen positiven Effekt auf den Gesamtmarkt haben", unterstreicht die IGM. Des Weiteren soll ergänzt werden, dass ein einzelner Landwirt oder eine Erzeugerorganisation, sofern der betreffende Mitgliedstaat keinen Abschluss schriftlicher Verträge vorschreibt, einen solchen Kontrakt individuell von seinem Abnehmer verlangen kann. In einigen Fachmedien wurde dargestellt, dass dies auch innerhalb von Genossenschaften gelten soll. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Die von vornherein vorgesehene Ausnahme der Genossenschaften wurde in den Kompromisstext aufgenommen.

Die Mitgliedsunternehmen der IGM sind davon überzeugt, dass nur wirtschaftsgetragene Modelle zur Abfederung der Preisvolatilität einen Mehrwert erzielen. Darüber tauschen sich bereits heute die Verantwortlichen in den Unternehmen mit ihren Mitgliedern intensiv aus, wobei auch die gemeinsame Mengenplanung eine wachsende Rolle spielt. Die IGM steht für den konstruktiven Dialog über praxisgerechte Lösungen mit Politikern und anderen Verbänden bereit.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Monika Windbergs, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pariser Platz 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 856214-430, Fax: (030) 856214-432

(rf)

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