Pressemitteilung | Wirtschaftsvereinigung Stahl - Standort Düsseldorf

US-Schutzzölle verstoßen gegen WTO-Recht / Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt diese Entscheidung

(Düsseldorf) - Die Schutzzölle, die Präsident George W. Bush am 6. März 2002 auf Stahlimporte erhoben hat, verstoßen gegen internationales Recht. Das hat die Welthandelsorganisation (WTO) entschieden. „Das Urteil, dass die amerikanischen Schutzzölle gegen Stahlimporte nach Section 201 des amerikanischen Handelsrechts gegen die Vereinbarungen in der WTO verstoßen, bestätigt die von Anfang an von der deutschen Stahlindustrie vertretene Auffassung: „Die amerikanische Stahlkrise ist hausgemacht und nicht durch Importe verursacht,“ so Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl in Düsseldorf. „Wir danken der Bundesregierung und der Europäischen Kommission für ihre Anstrengungen, die zu diesem WTO-Urteil geführt haben“. Ameling kommentiert weiter: „Es wäre schön, wenn die amerikanische Regierung auf ein Berufungsverfahren verzichten und umgehend die Schutzzölle auf Stahlimporte außer Kraft setzen würde“. Aber selbst wenn es zu einer Berufungsverhandlung vor der WTO kommen sollte, sieht die deutsche Stahlindustrie die Chancen für eine andere Entscheidung als äußerst gering an.

Präsident Bush hatte zum 20. März 2002 auf den größten Teil der amerikanischen Stahlimporte Schutzzölle von bis zu 30 Prozent für die Laufzeit von drei Jahren in Kraft gesetzt, um der amerikanischen Stahlindustrie Gelegenheit zur Restrukturierung zu geben. Seit dem wird über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme insbesondere von europäischer Seite aus mit den USA kontrovers diskutiert. Sollten die Vereinigten Staaten trotz Verurteilung durch die WTO ihre Schutzzölle nicht aufheben, drohen Retorsionszölle der Europäischen Union auf Importe aus den USA.

Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsvereinigung Stahl Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf Telefon: 0211/67070, Telefax: 0211/6707165

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