Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

UWG: Reform statt Schnellschuss

(Berlin) - Nach dem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom 27. März 2002 über die Rabattaktion von C&A zur Einführung des Euro ist erneut gefordert worden, § 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu streichen. Hierzu erklärte der Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr:

Der HDE ist für eine grundlegende Reform des Wettbewerbsrechts. Die ersatzlose Streichung von § 7 UWG, der unter anderem die Schlussverkäufe regelt, wäre jedoch ein populistischer Schnellschuss, der nach hinten losgeht. Die Rechtsunsicherheit würde noch größer. Rabattaktionen könnten weiterhin aufgrund anderer Bestimmungen des UWG verboten werden.

Daher ist der HDE für eine umfassende Reform des UWG, die Rechtssicherheit für Unternehmen wie Verbraucher schafft, auf eine Harmonisierung des Wettbewerbsrechts in Europa zielt und gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen werden sollte. Das Ziel ist, den Unternehmen auch außerhalb der bewährten Schlussverkäufe mehr Freiraum zu geben und das Leitbild des mündigen Verbrauchers besser zum Ausdruck zu bringen. Dabei wollen wir jedoch auch künftig ein Mindestmaß an Preistransparenz und Grundregeln für einen fairen Wettbewerb erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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