Pressemitteilung |

Über 50-Jährige in Betrieben weiter beschäftigen / Hirrlinger fordert von Hundt Selbstverpflichtung der Unternehmen

(Bonn) - Der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat die Forderungen von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt zurückgewiesen, auch bei den Hinterbliebenenrenten Einschnitte vorzunehmen und die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre sofort vorzunehmen.

Die Hälfte der männlichen Rentner habe nur eine Rente bis zu 1.000 Euro. Wenn die daraus abgeleiteten Witwenrenten mit 50 Prozent also bis zu 500 Euro betragen würden, lägen diese unter Sozialhilfeniveau.

Die Forderung zur Heraufsetzung der Altersgrenze auf 67 Jahre führe lediglich zu einer weiteren Kürzung der Renten. Deshalb sei es um so wichtiger, erst einmal das tatsächliche Renteneintrittsalter auf über 60 Jahre anheben zu können.

Hirrlinger forderte Hundt auf, sich endlich für eine Selbstverpflichtung der Unternehmen einzusetzen, damit in den Betrieben auch über 50-Jährige weiter beschäftigt werden. Schließlich handle es sich um eine moralische Bringschuld der Unternehmer, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur bis zum 50. oder 55. Lebensjahr, sondern auch darüber hinaus zu beschäftigen. Gegenwärtig würden rund 60 Prozent der Unternehmen keine über 50-Jährigen beschäftigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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