Überblick über Vertragsarztrechtsänderungsgesetz / KBV-Broschüre bietet Orientierungshilfe
(Berlin) - Was muss ich tun, wenn ich als Ärztin Teilzeit arbeiten will? Kann ich mit Kollegen anderer Fachbereiche kooperieren? Was muss ich beachten, wenn ich jemanden in meiner Praxis anstellen möchte? Fragen dieser Art sind für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seit 1. Januar dieses Jahres relevant. Denn seitdem gilt das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG).
Antworten gibt eine neue Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Unter dem Motto Chancen durch Vielfalt werden auf insgesamt 16 Seiten die neuen Regelungen zur Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit erläutert. Dazu gehören die Themen Anstellung, Teilzulassung, Eröffnung von Zweigpraxen sowie überörtliche und Teil-Berufsausübungsgemeinschaften.
In weiteren Kapiteln stehen die Arbeit an Medizinischen Versorgungszentren und das Thema Gebühren für Zulassungsangelegenheiten im Vordergrund. Abgerundet wird das Ganze von einem Glossar, das die wichtigsten Begriffe kurz und prägnant erklärt von A wie Anstellung bis Z wie Zweigpraxis.
Die Broschüre liegt dem Deutschen Ärzteblatt vom 30. März bei (Ausgabe 13). Außerdem kann Sie ab heute (27. März 2007) Nachmittag auf der Website der KBV als PDF heruntergeladen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093
(el)