Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Umsetzung der EU-Richtlinie war am 15. Januar fällig / Verbraucher vor unseriösen Vermittlern schützen

(Henstedt-Ulzburg ) - „Versicherungsvermittler können ihren Kunden vollkommen ungestraft Kapitallebensversicherungen zur Mitfinanzierung eines Eigenheimes aufschwatzen, obwohl das den Bauherren eher schadet als nutzt“, stellt die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten, Lilo Blunck, (BdV) fest und betont: „Kapitallebensversicherungen sind zur Baufinanzierung keineswegs geeignet.“ Dass viele Vermittler die Häuslebauer unverändert im Visier haben, liegt auch daran, dass die Bundesregierung es bisher versäumt hat, die „EU-Versicherungs-Vermittler-Richtlinie“ in nationales Recht umzusetzen. Sie hätte so manchen unsinnigen Versicherungsabschluss grundsätzlich verhindern können. Doch die Frist zur Umsetzung lief am 15. Januar 2005 ab.

„Deutschland hinkt mal wieder hinterher, denn die anderen Länder der EU sind deutlich weiter“, klagt Lilo Blunck und fordert die Bundesregierung auf, nun endlich dem Beispiel der Nachbarländer zu folgen, damit der Verbraucherschutz auf diesem Gebiet verbessert werden kann. Tatsächlich bekäme die Versicherungsvermittlung durch die EU-Richtlinie nach BdV-Einschätzung eine verbraucherfreundlichere Qualität.

„Danach wäre es künftig nämlich nicht mehr ‚Pflicht‘ des Kunden, sich aus den Versprechungen und Verlockungen der Versicherungsvermittler ein passendes Angebot zusammen zu stellen“, stellt die BdV-Geschäftsführerin fest. Nach der Richtlinie sei es sogar möglich, dass der Vermittler dem Kunden gegenüber haften muss, falls diesem durch falsche oder unterlassene Beratung ein Schaden entsteht.

„Auch die weitgehend ahnungslosen Hobbyvermittler im Zweit- und Drittjob, die nur an ihre Provisionen, nicht aber an das Wohl ihrer Kunden denken, darf es nach Umsetzung der Richtlinie nicht mehr geben“, fordert Lilo Blunck: „Wer künftig Versicherungen vermitteln will, wird dazu eine offizielle Berufserlaubnis brauchen, für die er allerdings seine fachliche Eignung und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen muss.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

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