Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Umsetzung der Rechte behinderter Menschen / Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes droht verbindliche Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu verwässern

(Düsseldorf) - "Nach intensiver Prüfung des Kabinettsentwurfs drängt sich uns als Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen der Eindruck auf, dass damit die Verpflichtungen aus der UN-BRK nicht verdeutlicht, sondern verwässert würden", so Franz Schrewe, NRW-Landesvorsitzender des SoVD. Aus den Artikeln 1 bis 9 der UN-BRK ergäben sich klare Handlungsverpflichtungen, die im Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes aber kaum abgebildet würden. "Ein Hinweis darauf, dass die Behindertenrechtskonvention uneingeschränkt für das Land und die Kommunen gilt, findet sich im Gesetzestext nicht", so die Kritik. Dabei sei die Befürchtung unbegründet, dass die Kommunen Ausgleichszahlungen beanspruchen könnten, sobald sich die verbindlichen Vorgaben der UN-BRK im Landesrecht wieder fänden. "Das Inklusionsgrundsätzegesetz könnte den Eindruck erwecken, die Verpflichtungen aus der Konvention seien in NRW im Vergleich mit dem Bundesgesetz weniger ernst zu nehmen", so Schrewe weiter. Rein juristisch wäre das falsch: "Bundesrecht bricht Landesrecht." Aber politisch könne das eine sachgerechte Umsetzung behindern.

"Was wir zur Umsetzung der UN-BRK in NRW brauchen, sind eher Finanzierungsperspektiven und konkrete Regelungen, deren Beachtung im Zweifel auch gerichtlich überprüft werden kann, als abstrakte Grundsätze und symbolische Appelle." Positiv hingegen bewertet Schrewe, dass mit der Beauftragung des Deutschen Instituts für Menschenrechte als Monitoringstelle zur Überwachung des Umsetzungsprozesses einer Forderung des Verbands entsprochen werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (SoVD) Matthias Veit, Pressesprecher Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Fax: (0211) 382175

(cl)

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