Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Ungebetene Werbeanrufe – nein danke / Sachsens Verbraucherschützer raten, sich dagegen zur Wehr zu setzen

(Leipzig) - Immer wieder beklagen sich Verbraucher über ungebetene Werbeanrufe von ihnen völlig Unbekannten auf ihrem privaten Telefonanschluss. Oft genug lassen sie sich so dazu hinreißen, sich mit der Zusendung von Werbematerial einverstanden zu erklären und geben Namen, Anschrift und andere persönliche Angaben preis. Im übelsten Falle flattert ihnen dann sogar ein Vertrag ins Haus, dem sie angeblich bei dem Anruf telefonisch zugestimmt haben sollten.

Sachsens Verbraucherschützer raten, sich gegen derartige Initiativ-Anrufe von Firmen, im Marketing auch Cold Calls („kalte Anrufe“) genannt, energisch zur Wehr zu setzen. Schließlich sind sie laut des kürzlich in Kraft getretenen neu gefassten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegenüber Verbrauchern verboten.

„Angerufene sollten sich nicht ausfragen lassen, sondern einfach den Spieß umdrehen“, rät Evelin Voß, Telefonexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. So sollte man selbst den ungebetenen Anrufer ausfragen und die Angaben notieren: Vor- und Nachname des Anrufers, Postanschrift der Firma, für die er anruft, mit Straße und Postleitzahl, genauer Grund des Anrufs, sowie Tag und Uhrzeit. Das allein dürfte schon abschreckend auf die ungebetenen Anrufer wirken, schützt aber nicht vor Werbeanrufen anderer Firmen.

Wer dazu beitragen will, dass die solcher Art werbenden Firmen ihr gesetzlich verbotenes Tun unterlassen, der sollte die notierten Angaben der Verbraucherzentrale übergeben. Diese kann die Firmen schriftlich auffordern, derartige Cold Calls künftig zu unterlassen. Wenn die Firmen diese so genannte Unterlassungserklärung nicht abgeben, kann die Verbraucherzentrale dies durch eine Unterlassungsklage vor Gericht durchsetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826

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