Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Unister Travel unterzeichnet Code of Conduct / Befürworter-Liste der Selbstverpflichtung wächst weiter

(Berlin) - Unister Travel Retail, Betreiber zahlreicher Online-Reisebüros wie Ab-In-Den-Urlaub.de und Fluege.de, unterstützt den Verhaltenskodex der Reisebranche für kundenfreundliches Online-Marketing. Das im März neu aufgenommene Mitglied im Deutschen ReiseVerband (DRV) bekennt sich zu Transparenz und Fairness im Online-Marketing und unterzeichnet die Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) für kundenfreundliche und faire Werbung im Internet. Über 140 Unternehmen, primär Online-Reisebüros und Veranstalter, haben diese Selbstverpflichtung bislang unterschrieben. Mit diesen Regeln sind grundsätzliche Prinzipien und klare Standards für korrektes Geschäftsgebaren im Online-Marketing gemeinsam vom DRV und dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR) festgelegt worden.

DRV-Präsident Norbert Fiebig wertet das deutliche Bekenntnis des Leipziger Unternehmens als wichtigen Schritt in die richtige Richtung: "Wir können in diesem Fall sehen, wie fruchtbar der Dialog innerhalb eines Verbandes ist. Der Reisevertrieb in Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die es gemeinsam zu meistern gilt", so Fiebig.

"Wir möchten helfen, den Code of Conduct zu einem breit akzeptierten Standard zu machen", sagt Boris Raoul, Geschäftsführer von Unister Travel. Ein gemeinsames Ziel müsse es sein, die Selbstverpflichtung auch jenseits des DRV stärker zu etablieren, so Raoul. Denn der globale E-Commerce rufe permanent neue Wettbewerber und neue Formen des Wettbewerbs hervor. Darauf müsse der DRV und seine Mitglieder vorbereitet sein.

Hintergrund zum Verhaltenskodex im Online-Marketing:
Der Code of Conduct ist eine Initiative der touristischen Branchenverbände Deutscher ReiseVerband (DRV) und Verband Internet Reisevertrieb (VIR). Mit diesen Regeln sind grundsätzliche Prinzipien und klare Standards für korrektes Geschäftsgebaren festgelegt. Unternehmen, die den Code of Conduct unterzeichnen, verpflichten sich beispielsweise

- keine Marken, Kennzeichen oder Firmen eines fremden Unternehmens in täuschender Absicht zu verwenden,
- keine fremden Marken oder Unternehmenskennzeichen in Domains oder Metainformationen eines Internetangebots zu benutzen,
- keine von Dritten geschützte Domains zu gebrauchen,
- nicht vorsätzlich für Produkte oder Leistungen zu werben, die im eigenen Sortiment nicht tatsächlich angeboten werden,
- bei Links den Nutzer unmittelbar zum beworbenen Produkt zu leiten und nicht zu anderen Angeboten umzuleiten,
- grundsätzlich die geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten.

Weitere Informationen zum Code of Conduct von VIR und DRV sind unter drv.de/fachthemen/informationstechnologie-onlinevertrieb/verhaltenskodex-im-online-marketing abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(rf)

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