Pressemitteilung | [vdav] - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V.

Unseriöse Angebote: Die Lawine rollt mal wieder

(Düsseldorf) - Gerade jetzt häufen sich bei den IHK, Verlagen und bei Verbänden die Beschwerden über Angebote für Eintragungen in oft dubiosen Verzeichnissen – Branchenbüchern, Gewerberegistern, mittlerweile meist im Internet.

Typisch für die Ferienzeit: Immer wieder landen gerade jetzt häufiger scheinbare Rechnungen auf den Schreibtischen von Gewerbetreibenden und Firmen, die erst beim ganz genauen Lesen und Prüfen erkennen lassen, dass sie nicht das halten, was sie versprechen und das sind, was sie vorgeben.

Abonnements für mehrere Jahre, Eintragungen in Internet-Verzeichnissen, die kaum ein Nutzer kennt – diese Angebote sollten eigentlich im Papierkorb landen. Dass sie das oft doch nicht tun, liegt an ihrer Aufmachung – viele Adressaten halten diese Schreiben für die reguläre Rechnung für ihren tatsächlich in Auftrag gegebenen Eintrag in einem seriösen Verzeichnis. Dass bekannte Markennamen oder Signets von etablierten Anbietern nachgeahmt und verfälscht werden, um die Adressaten zu täuschen, ist da nicht selten. Den Begriff „Branchenbuch“, auch mit dem Zusatz eines Städtenamens, kann jeder nutzen, auch wenn viele Adressaten diesen Begriff mit ihrem bekannten Verzeichnis vor Ort gleich setzen.

Oft wird auch der Eindruck erweckt, der Absender benötige nur dringend eine Korrektur der Angaben oder überprüfe lediglich deren Richtigkeit - um was es wirklich geht, wird erst beim genauen Studium des Kleingedruckten deutlich.

Zwar verfolgen Gerichte und auch Staatsanwaltschaften die Absender solcher Schreiben mittlerweile eher als noch vor einigen Jahren, aber aufgrund der zahlreichen Urteile in der Vergangenheit hat sich auch eine Grauzone herausgebildet, die die Absender gnadenlos ausreizen. Wer da nicht genau prüft, bleibt letzten Endes oft auf hohen Kosten sitzen und bekommt so gut wie keinen Gegenwert.

Empfänger solcher Schreiben sollten daher ganz genau prüfen, was sie da unterschreiben: Kennt man den Absender, also den Verlag? Ein Blick ins Impressum des Verzeichnisses seines Vertrauens hilft da weiter. Ist die Internet-Adresse bekannt, unter der das Verzeichnis erreichbar ist? Will man dort tatsächlich werben? Fragen, die man am besten erst beantwortet, bevor man unterschreibt.

Wer im Zweifel ist, sollte sich bei den IHK, seiner Handwerkskammer oder dem VDAV, dem Verband der Verzeichnisanbieter (www.vdav.de), erkundigen, bevor der Katzenjammer beginnt. Die Mitgliedsunternehmen des VDAV haben sich einer strengen Wettbewerbsordnung unterworfen und machen dies mit dem Signet VDAV Qualitätsmedium deutlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V. (VDAV) Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf Telefon: 0211/5779950, Telefax: 0211/57799544

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