Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Unsicherheiten bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung mitarbeitender Familienangehöriger nur teilweise beseitigt

(Berlin) - Die Bundesagentur für Arbeit wird zukünftig die Entscheidung der Einzugsstelle über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung mitarbeitender Ehegatten/Lebenspartner und geschäftsführender GmbH-Gesellschafter im Leistungsfall akzeptieren. Dies betrifft mitarbeitende Ehegatten/Lebenspartner und geschäftsführende GmbH-Gesellschafter, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 1. Januar 2005 begründet wurde und die 2005 eine Statusanfrage an die Einzugsstelle gerichtet haben. Damit wird einer Forderung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) entsprochen.

Weiter unbefriedigend ist die Situation bei den sonstigen mitarbeitenden Familienangehörigen. In diesen Fällen ist die Bundesagentur für Arbeit nach wie vor nicht an die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Einzugsstellen gebunden. Der DStV hat in einer Eingabe an das zuständige Ministerium Rechtssicherheit auch für diesen Personenkreis gefordert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

NEWS TEILEN: