Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Unternehmen gefährdet: die Verwendung deutscher Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Ausland

(New York/Bremen) - Rechtsanwalt Aaron Wise (NY) und Eurojuris-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Rinne (Bremen), haben einen Leitfaden für deutsche Exporteure erarbeitet. Die Idee für die Ausarbeitung des Leitfadens ergab sich aus der täglichen Beratungspraxis beider Spezialisten.

„Die leichtfertige Verwendung von typisch deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verkaufsbedingungen (AGB) – gerade auch in den USA – hat schon vielen Unternehmen beträchtlichen Schaden eingebracht. Insbesondere die Eintreibungs-, Zahlungssicherheits- und Haftungsproblematiken werden oftmals komplett außer Acht gelassen, wenn Geschäfte im Ausland mit deutscher Beteiligung geschlossen werden. Beispielsweise hat der in deutschen AGB typisch verwendete Eigentumsvorbehalt praktisch keine Bedeutung in der Geschäftsabwicklung mit den USA und vielen anderen Ländern“, so Wise, der sich seit Jahren auf wirtschaftsrechtlich vergleichende Fragestellungen konzentriert.

„Besonders auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) wird oft gar nicht über die Verwendung der AGBs nachgedacht. Auf mögliche Konsequenzen aus ihrem Handeln angesprochen, erschrecken sich viele Verantwortliche“, so Rinne weiter.

Sowohl Wise als auch Rinne sind seit Jahren erfolgreich im internationalen Wirtschaftsrecht positioniert und kennen die grundlegende Problematik der Nichtbeachtung von Landesspezifika bei Vertragsabschlüssen.

„Gerade in einer Zeit, in der auch KMUs darauf angewiesen sind, neue Märkte im Ausland zu erschließen, ist eine Bewusstseinsbildung für eventuelle rechtliche Probleme dringend notwendig. Nur wer potenzielle Gefahren im Exportgeschäft kennt, kann ihnen erfolgreich begegnen“, so Rinne.

Der nun vorgelegte Leitfaden möchte eine Hilfestellung für deutsche Exporteure geben. Er beschäftigt sich mit den Besonderheiten des amerikanischen Marktes ebenso wie mit der Verwendung spezieller AGB für US-Exportgeschäfte, einschließlich mit US-Vertragshändlern, Niederlassungen und Tochtergesellschaften. Dabei finden viele der Informationen nicht nur Anwendung auf US-Geschäfte, sondern sind weltweit gültig.

Sowohl Wise als auch Rinne sind Mitglieder von Eurojuris Deutschland e.V./Eurojuris International, dem größten Anwaltsnetzwerk in Europa.

Den kostenlosen Informationsleitfaden erhalten Sie bei Eurojuris Deutschland e.V.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Frau Liane Schönberger Dalbergstr. 5, 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021/441667, Telefax: 06021/441614

NEWS TEILEN: