Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Urheberrecht: Fernsehen im Hotel immer kostspieliger

(Berlin) - Nach der GEMA macht nun auch die Verwertungsgesellschaft GVL (die die Ansprüche der ausübenden Künstler, Musiker, Hersteller von Tonträger und Videoclips vertritt) Gebühren nach dem sogenannten Hotelsende- bzw. Hotelweiterleitungstarif WR-S 1 geltend. Hinter diesem Tarif verbirgt sich ein im Urheberrechtsgesetz geschützter, technischer Vorgang. Es geht um das Empfangen und Weiterleiten einer Sendung von einer zentralen Empfangs- und Verteileranlage im Hotel zum Fernseher oder Radio auf dem Hotelzimmer.

DEHOGA und Hotelverband Deutschland haben im Interesse ihrer Mitglieder mit aller Kraft versucht, diese erstmalig von der GVL erhobenen Forderungen zu verhindern bzw. zu minimieren. Die Verbände sind bis vor den Bundesgerichtshof gezogen – leider ohne Erfolg. Die Richter stellten fest, dass der GVL gegen die Hotellerie Ansprüche in Höhe von 50 % des geltenden GEMA-Hotelweiterleitungstarifes rückwirkend ab dem 1. Juni 1998 zustehen. Die Höhe der Gebühren liegen zwischen ca. 1,90 Euro und 2,00 Euro, ab dem 1. Juli 2002 in Höhe von 2,00 Euro pro Hotelzimmer und Jahr. Die GVL hat nunmehr die GEMA mit dem Inkasso der rückwirkenden und zukünftigen Forderungen gegen die Hotellerie beauftragt.

DEHOGA und Hotelverband erzielten Nachlässe für die Mitglieder

Dem DEHOGA und dem Hotelverband Deutschland ist es in Verhandlungen mit der GEMA dennoch gelungen über die Höhe des rückwirkenden Inkassos eine vertretbare Lösung mit Nachlässen für die Verbandsmitglieder erreichen. Die GEMA wird die rückwirkenden Forderungen im zweiten Halbjahr 2002 gesondert nachberechnen und von der Hotellerie erheben.

Auch für die Zukunft zieht die GEMA ab dem 1. Juli 2002 grundsätzlich die höchstrichterlich festgesetzten GVL-Gebühren in Höhe von 50 % der GEMA- Tarifes ein, das entspricht zur Zeit 2,00 Euro pro Hotelzimmer und Jahr. Hierauf erhalten Verbandsmitglieder einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 %.

Diese Forderungen werden ab der nächsten Fälligkeit des bereits mit der GEMA abgeschlossenen Vertrages über den Hotelweiterleitungstarif zusammen mit den GEMA-Gebühren eingezogen. Die GEMA wird in den nächsten Tagen die Hotels mit einer Änderungsmitteilung über die Modalitäten des GVL-Inkassos informieren.

Für das Hotelgewerbe in Deutschland bleibt es nach dieser Gerichtsentscheidung bei der höchst unerfreulichen Situation, wonach die Verwertungsgesellschaften immer weiter an der Urheberrechtsschraube drehen. Mit Blick auf die noch im Streit stehenden Forderungen der Filmurheber ist daher eine Gesamtreform.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Am Weidendamm 1 A 10117 Berlin Telefon: 030/7262520 Telefax: 030/72625242

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