Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Urheberrecht: Gesetzentwurf hebelt Recht auf Privatkopien aus

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur "Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" kritisiert. "Die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs käme de facto einem Verbot der digitalen Privatkopie gleich", so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Das in § 53 des Urhebergesetzes verbriefte Recht auf Privatkopie werde ad absurdum geführt, wenn den Anbietern zugleich das Recht eingeräumt werde, digitale Kopien durch "wirksame technische Maßnahmen" zu verhindern. Im Spagat zwischen der Bekämpfung von Software- und Musikpiraterie einerseits und dem Erhalt der Privatkopie andererseits sei der vorliegende Entwurf daher ein schlechter Kompromiss. "Wie soll denn eine Privatperson eine Kopie erstellen, wenn technische Verfahren dies verhindern und der Verbraucher sich strafbar macht, wenn er versucht, diese zu umgehen?", so Patrick von Braunmühl.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts vom 22. Mai 2001 um. Die nationale Umsetzungsfrist läuft am Ende des Jahres ab. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, das Recht der Urheber, Künstler oder der Hersteller von Tonträgern zu stärken. Zugleich erhalten die Mitgliedstaaten ausdrücklich das Recht, in Bezug auf Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch Ausnahmen vorzusehen. "Das Ziel, Künstler und andere Urheber gegen Piraterie zu schützen, ist grundsätzlich zu begrüßen", so Patrick von Braunmühl. Dies dürfe jedoch nicht auf dem Rücken des redlichen Verbrauchers ausgetragen werden. Für die Anfertigung analoger Privatkopien hat der Rechteinhaber immerhin noch "die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen". Unklar bleibt,
ob der Verbraucher dieses Recht im Einzelfall gerichtlich durchsetzen muss oder ob der Anbieter die notwendige Technik bereits beim Kauf des Produktes mitliefern muss. Für digitale Kopien muss der Anbieter keine Technik zur Verfügung stellen, so dass das Recht des Verbrauchers auf eine Privatkopie vollends ausgehebelt wird. Dies bedeutet eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.

Bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vom Mai dieses Jahres hatte der vzbv gefordert, dass es auch weiterhin zulässig sein müsse, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Dies wird im vorliegenden Entwurf jedoch nicht nur durch die technischen Schutzmaßnahmen der Anbieter verhindert. Da dem privaten Nutzer auch kein Selbsthilferecht zugestanden wird, würde dies bedeuten: Wer selbst versucht, die Kopiersperre auszutricksen, macht sich strafbar. Hinzu kommt, dass zugleich auch die Herstellung, der Vertrieb und die Bewerbung von Produkten, die den Kopierschutz aushebeln helfen, verboten werden sollen. Vor diesem Hintergrund bezeichnet der vzbv die vorgesehene Verpflichtung der Anbieter, ihre Produkte deutlich mit den Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen, als schlechten Trost.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/25800218

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