Pressemitteilung | Deutscher Bühnenverein - Bundesverband der Theater und Orchester

Urheberrecht theaterfreundlich gestalten

(Köln) - Der Deutsche Bühnenverein hat den Widerspruch des Bundesrates gegen die jüngste Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zum Anlass genommen, erneut eine theaterfreundliche Gestaltung des Urheberrechts zu fordern. "Es ist kaum zu glauben, dass bis heute den Theatern nicht ohne weiteres erlaubt ist, mit Ausschnitten aus ihren Produktionen im Internet zu werben," kritisierte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, am 3. Juni in Köln. Entsprechende Befugnisse müssen nun endlich aus Sicht des Bühnenvereins im Urheberrechtsgesetz verankert werden.

Darüber hinaus muss den Theatern gesetzlich das Recht eingeräumt werden, die Aufzeichnungen ihrer Produktionen auf Video zu Archivzwecken aufzubewahren. Nach der herrschenden Gesetzeslage sind solche Aufzeichnungen, wenn sie zu internen Zwecken nicht mehr gebraucht werden, zu vernichten. Ebenso wenig ist es nach dem Urheberrechtsgesetz ohne Einwilligung der Schauspieler, Sänger oder Tänzer erlaubt, die Aufführung für zu spät gekommene Besucher ins Foyer oder für die Mitarbeiter in die Räumlichkeiten des Theaters zu übertragen. "Auch das muss nun geändert werden," forderte Bolwin. Für die Mitgliedsbühnen des Bühnenvereins seien die bestehenden Gesetzeslücken zugunsten der Theater und Orchester allerdings in den Künstlertarifverträgen geregelt. Selbst die kostenlose Übertragung einer Aufführung auf den Vorplatz des Theaters sei dort erlaubt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bühnenverein - Bundesverband deutscher Theater St.-Apern-Str. 17-21, 50667 Köln Telefon: 0221/208120, Telefax: 0221/2081228

NEWS TEILEN: