Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Urteil ist keine Vollmacht für Steuererhöhung / Karlsruhe fordert vor allem Neuordnung der Bewertung

(Berlin) - Nach Veröffentlichung des Bundesverfassungsgerichtsurteils über die Bewertung von Grundvermögen bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer warnt der IVD Bundesverband den Gesetzgeber davor, Immobilienerben in Zukunft deutlich stärker zu belasten. „Die verfassungsrechtlich erforderlichen Korrekturen beziehen sich vor allem auf die Bewertung von Grundvermögen und führen nicht automatisch dazu, dass Erben höhere Belastungen tragen müssen. Eine Steuererhöhung hat das Gericht nicht gefordert“, sagt IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick.

Das Urteil sieht vor, dass der Gesetzgeber bis Ende des Jahres 2008 eine Neuregelung entwickelt, die Immobilien wie andere Vermögensgegenstände auch nach dem aktuellen Verkehrswert bewertet. In einem zweiten Schritt darf der Gesetzgeber dann Erben verschiedener Vermögensarten steuerlich begünstigen, wenn dafür „ausreichende Gemeinwohlgründe“ vorliegen. „In welcher Höhe eine solche steuerliche Entlastung zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht sinnvollerweise offen gelassen“, so Schick. In dem Urteil wird deutlich, dass die Politik die Möglichkeit hat, aus Gemeinwohlgründen, zum Beispiel wegen Belangen der Bau- und Wohnungswirtschaft, „Verschonungsnormen“ zu nutzen, die die Übertragung von Immobilien steuerlich begünstigen.

Das Karlsruher Urteil hat der bisherigen, willkürlichen Wertermittlung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren mit einem starren Einheitsvervielfältiger von 12,5 eine klare Absage erteilt. Das Vererben von Immobilien muss damit aber nicht zwangsweise teurer werden. „Vielmehr ist die Politik dazu aufgefordert, jetzt schnellstmöglich zu formulieren, wie die Übertragung von Grundstücken verantwortungsvoll geregelt werden kann. Nachdem Klarheit bei der Bewertung geschaffen worden ist, muss der Gesetzgeber die Frage einer angemessenen steuerlichen Lenkung beantworten"“ fordert Schick.

Prinzipiell begrüßt der IVD Bundesverband das Urteil. „Das bisherige vereinfachte Ertragswertverfahren war nicht geeignet, die Verkehrswerte von Grundstücken und Immobilien korrekt zu ermitteln. Zurecht hat das Verfassungsgericht geklärt, dass die steuerliche Lenkung nicht auf der Bewertungsebene stattfinden kann“, sagt Schick.

Die geforderte Ermittlung der Verkehrswerte kann nach Auffassung des IVD unproblematisch durch qualifizierte Sachverständige und Gutachter nach § 194 BauGB methodisch sicher erfolgen. Damit wäre den Anforderungen des Gleichheitsgebotes in jedem Fall genüge getan. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, nach der Klärung der Bewertungsfrage eine steuerliche Ausgestaltung zu finden, die nicht zu einer Mehrbelastung von Immobilienerben führt. „Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber keineswegs aufgefordert, Erbschaften von Immobilien teurer werden zu lassen“, so Schick.

Immobilieneigentümer und Erben können sich bis zur gesetzlichen Neuregelung, die bis spätestens 31.12.2008 erfolgen muss, auf die bisherige Regelung verlassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(tr)

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