Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Urteil zum Ladenschluss nicht falsch interpretieren

(Berlin) - "Das höchste deutsche Gericht hat die Position von ver.di einstimmig bestätigt: Arbeitnehmerschutz ist wichtiger als die Gewinninteressen der Unternehmer", bewertete ver.di-Bundesvorstandsmitglied Franziska Wiethold das Ladenschlussurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das Gericht habe in seiner Entscheidung vom Mittwoch das bestehende Gesetz eindeutig für verfassungskonform erklärt und damit den Ladenschlussgegnern eine klare Abfuhr erteilt.

Es gäbe keinerlei Handlungsbedarf für die Bundesregierung und den Bundestag, so Wiethold. Auch nach dem Urteil des BVerfG bestehe keine Verpflichtung, die Zuständigkeit auf die Länder zu übertragen. Ebenso wenig könnten die Länder eine solche Ermächtigung beim Bund durchsetzen.

Wiethold begrüßte in diesem Zusammenhang die Äußerungen der SPD-Bundestagsfraktion, das bestehende Gesetz nicht zu ändern.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956

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