Pressemitteilung | (BDF) Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V.

Urteil zum Nachtflugverbot: Lokale Brille ist zu unscharf / Fluggesellschaften sehen ihre Heimatbasis gefährdet

(Berlin) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag, 1. November 2007, das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen am Flughafen Leipzig bestätigt. In einem Eilverfahren entschied das Gericht, dass Passagiermaschinen im Gegensatz zu Frachtmaschinen mit Beginn des Sommerflugplans zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr den Flughafen nicht mehr ansteuern dürfen. Das allgemeine Verkehrsbedürfnis, das Interesse der Urlauber an geringen Anreisekosten wie auch die Bemühungen der Fluggesellschaften nach rentablen Flügen waren keine Argumente, die das Gericht in der Frage überzeugen konnten, warum ausgerechnet in Leipzig Nachtflug für alle erlaubt sein soll.

"Hier wird rein aus der Sicht mit lokaler Brille argumentiert", sagte die Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Tanja Wielgoß, und verwies auf die aktuellen Diskussionen zum Nachtflug in Frankfurt am Main, Berlin und Köln. "Es muss gesellschaftlich und politisch geklärt werden, ob touristischer Verkehr noch mit Heimatbasis Deutschland fliegen soll oder ob die Reisenden nur von hier abgeholt werden. Die wesentliche Wertschöpfung findet in dem Land statt, in dem eine Airline ihre Homebase hat."

Die Fluggesellschaften fordern die Aufhebung der Sonder-Regeln für Passagiermaschinen. Wirtschaftlich ist es für sie gleichbedeutend, dass Waren und Menschen transportiert werden und das nahezu rund um die Uhr. Der harte Wettbewerb und die internationale Vernetzung erfordern, dass der Flugbetrieb aufrecht erhalten bleibt, der über die Tageszeiten hinausgeht. "Nur weil in Deutschland Nacht ist, schläft die Welt noch lange nicht", so Wielgoß.

Durch die Einschränkung des Flugbetriebs werden nach Ansicht des BDF zahlreiche Prozesse mit angeschlossenen Zulieferern unterbrochen. Betroffen sind so nicht nur die Airlines und ihre Flugbegleiter, sondern auch der Flughafen, die Reiseveranstalter, die Hotelerie, die Caterer, Marketingunternehmen, der Nahverkehr und viele andere Dienstleister.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. Sabine Teller, Pressesprecherin Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: (030) 70011850, Telefax: (030) 700118520

(tr)

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