Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Urteil zur BGL-Mautklage: Ist das schon die Lizenz zum Gelddrucken? / Gebührenspielräume bis zur Willkürgrenze

(Frankfurt am Main) - Mit seinem gestrigen Urteil zur Klage dreier BGL-Mitgliedsunternehmen gegen die 50 Prozent-ige Erhöhung der Lkw-Maut im Jahre 2009 öffnet das Verwaltungsgericht Köln Vater Staat Gebührenspielräume bis an die Willkürgrenze.
Darauf weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main hin, der die Mautklage unterstützt. Die Klage richtet sich gegen die Berechnungsgrundlage der damaligen Mauterhöhung, das sog. Wegekostengutachten. Nach Ansicht des BGL befindet sich dieses nicht in Übereinstimmung mit der von ihm einzuhaltenden EU-Wegekostenrichtlinie. Bemängelt werden z.B. Kosten für kalkulatorische Zinsen (die im Wegekostengutachten alleine 52 Prozent der gesamten Wegekosten ausmachen) in niemals gezahlter Höhe oder die Bewertung der Straßengrundstücke, die nicht mit den tatsächlich für sie bezahlten Kaufpreisen, sondern alle mit Baulandpreisen aus dem 21. Jahrhundert angesetzt werden.

Prof. Dr. Karlheinz Schmidt - Geschäftsführendes Präsidialmitglied des BGL - erläutert die gestrige mündliche Verhandlung: "Das Verwaltungsgericht Köln hat die lange Verfahrensdauer genutzt und zeigte sich bis in Detailfragen hinein gut informiert. Dennoch kann das Verhandlungsergebnis nicht zufriedenstellen. Es wurde vom Gericht lediglich geprüft, ob das Diskriminierungsverbot gegenüber ausländischen Transportunternehmen beachtet wurde und ob bei der Festlegung der Wegekosten die Willkürgrenze überschritten wurde. Beides wurde verneint. Sehr nachdenklich stimmt dabei Folgendes: Das Gericht zog sich auf den Standpunkt zurück, das Berechnungsverfahren sei alleine aufgrund der Tatsache, dass es gutachterlich unterlegt sei, nicht zu beanstanden. Das Gutachten selbst wurde also überhaupt nicht in Frage gestellt. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über die Pkw-Maut sollte dieses Urteil, das aufzeigt wie flexibel in Deutschland Wegekosten berechnet werden können, hellhörig machen.
Der BGL jedenfalls wird gründlich prüfen, ob er einer Lizenz zum Gelddrucken tatenlos zusehen oder in die Berufung gehen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Fax: (069) 7919227

(sy)

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