Pressemitteilung | Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV)

VAG-Novelle schafft dringend benötigte Planungssicherheit

(Köln) - Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) begrüßt, dass mit dem vorgelegten Referentenentwurf zur Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) das neue europaweite Aufsichtssystem Solvency II zeitnah in deutsches Recht umgesetzt wird. "Damit schafft der Gesetzgeber Planungssicherheit, die angesichts des enormen mit Solvency II verbundenen Arbeitsaufwands dringend geboten ist", unterstrich der DAV-Vorstandsvorsitzende Rainer Fürhaupter am 8. August 2014 in Köln.

Als positiv bewertete er zudem, dass auch künftig die seit 1994 gesetzlich vorgeschriebene Institution des Verantwortlichen Aktuars erhalten bleibt. Die unter Solvency II neu zu schaffenden Positionen der "Versicherungsmathematischen" sowie der "Risikomanagement-Funktion" bedeuten für die Aktuare zudem neue verantwortungsvolle Rollen, denn die Mitglieder der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. erfüllten durch ihre umfassende Ausbildung die in der EU-Richtlinie geforderten Qualifizierungsanforderungen in besonderem Maße.

Die DAV begrüßte ausdrücklich, dass alle im Rahmen der Omnibus II Richtlinie eingeführten Maßnahmen zur Sicherung langfristiger Garantien in das neue VAG aufgenommen werden. Durch dieses Maßnahmenpaket wird eine aufsichtsrechtlich sinnvolle und risikogerechte Bewertung langfristiger Garantien unter Solvency II ermöglicht.

Gleichzeitig wiesen die Aktuare darauf hin, dass das kürzlich verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) noch keinen Eingang in den Referentenentwurf gefunden habe. So fehle insbesondere die Neuregelung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere.

Irritiert zeigten sich die Aktuare auch darüber, dass anders als angekündigt die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nicht konsequent von Solvency II ausgenommen werden. "Das kann so nicht gewollt sein", erklärte Fürhaupter und appellierte an das Bundesfinanzministerium, den Gesetzesentwurf entsprechend zu korrigieren.

Unabhängig von der aktuellen Debatte um Solvency II bekundete die DAV in ihrer Stellungnahme zur VAG-Novelle Handlungsbedarf hinsichtlich der Beitragsentwicklung von privat Krankenversicherten, insbesondere in den Altern ab 55 Jahren. "Maßnahmen zur Abmilderung von Prämienerhöhun-gen werden bereits vor Alter 65 notwendig sein", beschrieb Fürhaupter die Situation und kündigte an, dass sich die DAV-Experten diesbezüglich aktiv in den weiteren Diskussionsprozess einbringen werden.

Hintergrund:

Solvency II ist ein europäisches Projekt, das die EU-weite Harmonisierung des Aufsichtsrechts für Versicherungen verfolgt und diese mit den aufsichtsrechtlichen Regelungen für Kreditinstitute in Einklang bringen will. Mit Solvency II sollen ab 1. Januar 2016 die heutigen Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen, also die Anforderungen an die vorzuhaltenden Eigenmittel, zu einem risikobasierten Aufsichtssystem weiterentwickelt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der DAV-Website www.aktuar.de im Bereich "Unsere Themen".

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) Pressestelle Hohenstaufenring 47-51, 50674 Köln Telefon: (0221) 9125540, Fax: (0221) 91255444

(sy)

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