Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VATM begrüßt Öffnung des VDSL-Netzes durch Brüssel / EU-Kommission bestätigt Position der Bundesnetzagentur

(Berlin) - Die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der EU-Kommission hat heute in Brüssel ihre Stellungnahme zum Entwurf der IP Bitstream-Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

„Brüssel versucht mit aller Kraft zu verhindern, dass in Europa neue Monopole im DSL-Markt entstehen“, kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die heutige Stellungnahme der europäischen Kommission. „Würde dem ehemaligen Staatsunternehmen in Deutschland eine Remonopolisierung gelingen, bliebe Millionen Kunden der Telekom-Wettbewerber der Zugang zum schnellen Internet verwehrt.“

Im Entwurf der Regulierungsverfügung hatte die Bundesnetzagentur zu Recht darauf abgestellt, dass alleine die technische Aufrüstung eines Netzabschnittes der Deutschen Telekom weder einen neuen Markt schafft noch einen Verzicht auf Regulierung rechtfertigt. Bereits im Vorfeld des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur TKG-Novelle hatte sich auch die EU-Kommission warnend geäußert. Eine politische Festlegung und einseitige Unterstützung des ehemaligen Staatsunternehmens in Deutschland soll auf dem ihrer Meinung nach wichtigsten europäischen Referenzmarkt verhindert werden.

„Bei der Einführung von DSL Ende der 90er Jahre war es der Telekom gelungen, in kürzester Zeit weit über 90 Prozent Marktanteil zu gewinnen, weil auf Regulierung verzichtet worden war“, erläutert Grützner. „Dieser Markt hat sich zwar positiv entwickelt, die Wettbewerbsintensität bleibt aber deutlich hinter dem EU-Durchschnitt zurück. Von einer Spitzenposition sind wir noch weit entfernt, ganz im Gegenteil: Nach wie vor überholen uns andere europäische Länder in der Breitbandversorgung.“

Dabei sei Bitstream nur ein Vorleistungsprodukt von mehreren, die in Deutschland benötigt würden, um eine größtmögliche Angebotsvielfalt sicherzustellen. Wenn es der Telekom gelänge, unreguliert auf den Fernsehmarkt vorzustoßen, würde dies nicht nur einen eklatanten Wettbewerbsnachteil für die anderen Breitbandanbieter im Telekommunikationsmarkt bedeuten, sondern auch die Versuche der Bundesregierung konterkarieren, alternative Infrastrukturen wie die der TV-Kabelnetzbetreiber zu fördern.

„Die hier anstehende Regulierung betrifft zwar nur den Bitstream-Zugang als eine Variante. Sie hat aber grundsätzliche Bedeutung für die Frage, ob die Telekom zu fairen Konditionen zum Zugang zu ihrem Netz verpflichtet werden kann. Ansonsten könnte es ihr gelingen, ihre Monopolvorteile auszuspielen und weiterhin den Zugang zu Glasfasernetzabschnitten, Leerrohren oder Kabelverzweigern zu verhindern.“

Die Bundesnetzagentur stehe nun vor der Aufgabe, die Konditionen für den Bitstream Access konsistent zu anderen Vorleistungsprodukten wie etwa TAL oder Line Sharing zu gestalten, um einen chancengleichen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Geschäftsmodellen zu gewährleisten, so Grützner abschließend.

Noch immer nutzen weit über zwei Drittel der DSL-Kunden die Netzinfrastruktur der Deutschen Telekom (inklusive Resale) und nur gut jeder Vierte alternative Infrastrukturanbieter. In anderen europäischen Ländern liegt der Marktanteil ehemaliger Staatsunternehmen deutlich niedriger, bemängelt die EU-Kommission.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Geschäftsstelle Wolfgang Heer, Pressesprecher Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Telefon: (0221) 3767723, Telefax: (0221) 3767726

(sk)

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