Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VATM begrüßt angestrebte Harmonisierung des Datenschutzrechts in Europa / Anpassung an technologische Entwicklungen erforderlich

(Köln) - "Wir begrüßen grundsätzlich, dass die EU den Datenschutz modernisieren und harmonisieren möchte", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner nach der heutigen Vorstellung des Entwurfs durch EU-Kommissarin Viviane Reding. "Die Regelung aus dem Jahre 1995 ist veraltet und muss ersetzt werden. Die jetzige Diskussion muss dazu genutzt werden, den Datenschutz den technologischen Entwicklungen anzupassen."

Der VATM unterstreicht die Notwendigkeit und Sicherstellung von Datenschutz. Es müsse gelingen, die Privatsphäre und den Datenschutz zu gewährleisten und die Regeln möglichst einfach und transparent zu gestalten. Zugleich müssten die Regelungen die Entwicklung und das Angebot von neuen Geschäftsmodellen zulassen, unterstreicht Grützner: "Die Verbraucher erwarten von den Unternehmen heute und in Zukunft das Angebot neuer anspruchsvoller Dienste und Anwendungen. Apps und Dienste sind aus dem Alltag zwischenzeitlich nicht mehr wegzudenken und ermöglichen auch eine Verbesserung der Lebensqualität, wie zum Beispiel bei Social Media, E-Government und E-Health, während gleichzeitig die Privatsphäre zu schützen ist", erläutert der VATM-Geschäftsführer: "Transparenz ist daher für die Verbraucher unerlässlich."

Ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau sei bei richtiger Ausgestaltung und Umsetzung ein Wettbewerbsvorteil. Dies werde insbesondere dann der Fall sein, wenn zukünftig Datenvorschriften in einer globalisierten und vernetzten Gesellschaft nicht nur festgeschrieben, sondern auch national durchsetzbar seien. Grützner: "Es gilt, Transparenz für Verbraucher und Vertrauen in neue Dienste und europaweit angebotene Services zu schaffen sowie Kosten und bürokratische Hürden für das europaweite Angebot von Dienstleistungen abzubauen."

Nun müssten, so Grützner, im Zuge der Diskussion des Entwurfs der "Allgemeinen Datenschutzverordnung" jedoch noch offene Fragen und kritische Punkte geklärt werden. So müssen zum Beispiel aus Sicht des VATM Begriffe wie "personenbezogene Daten" genauer definiert werden, Regelungen und Zuständigkeiten zur Kontrolle und Durchsetzung des so genannten Marktortprinzips festgelegt, Fragen der Portabilität von personenbezogenen Daten für den Nutzer (etwa bei Cloud Computing und Social Media) und die praktische Umsetzung des "Rechts auf Vergessen" sowie Haftungsfragen geklärt werden und es muss der Vielfältigkeit des Marktes durch differenzierte Lösungen Rechnung getragen werden. "Um hier erfolgreich zu sein, sollte die Ausgestaltung der Novelle im engen Dialog und in Abstimmung mit der betroffenen Branche erfolgen", betont der VATM-Geschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Hauptgeschäftsstelle Corinna Keim, Pressesprecherin Frankenwerft 35, 50667 Köln Telefon: (0221) 3767725, Telefax: (0221) 3767726

(cl)

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