Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VATM ist von der mangelnden Durchsetzungskraft des Regulierers enttäuscht

(Köln) - Der Beitrag der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zur Entwicklung des Wettbewerbs auf dem deutschen TK-Markt tendiert nach Ansicht des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) seit Jahresanfang 2001 stark gegen Null.

An dieser Einschätzung hat auch die Pressekonferenz des Präsidenten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, zum "Ortsnetzwettbewerb 2000" am 19. Juli 2001 wenig geändert. Der Verband bestätigt zwar im wesentlichen die von Kurth vorgelegten Vorjahreszahlen, bewertet jedoch die dabei veröffentlichen niedrigen Marktanteile und geringen Zuwachsraten der Wettbewerbsunternehmen im Ortsnetzbereich keinesfalls als Indiz für eine gelungene Regulierungspolitik.

Unberücksichtigt lässt der RegTP-Präsident zudem die Tatsache, dass sich die Rahmenbedingungen für die privaten Telekommunikationsunternehmen vor allem im laufenden Jahr rapide verschlechtert haben. Denn selbst die wenigen von der Behörde im ersten Halbjahr 2001 - also unter neuer Präsidentschaft - getroffenen wettbewerbsförderlichen Entscheidungen werden in ihrer Umsetzung vom marktbeherrschenden Unternehmen durch die Einschaltung der Gerichte systematisch verzögert. Der VATM nimmt zwar mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Matthias Kurth in seinem heutigen Statement der Praxis der DTAG, selbst Entscheidungen mit höchstgerichtlicher Bestätigung systematisch zu ignorieren, eine Rüge erteilt hat: "Im Sinne des Wettbewerbs etwas bewirken", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, "würde jedoch einzig und allein die Verhängung drastischer Sanktionen, um den Ex-Monopolisten , wie es Pflicht der RegTP wäre, an der Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung zu hindern."

Immerhin räumt Kurth ein, dass die Deutsche Telekom AG bewusst auf eine zeitliche Verzögerung setzt. Dennoch sieht er sich nicht in der Lage, seine Anordnungen beispielsweise bezogen auf Line Sharing und Resale durchzusetzen. Die Regulierungsbehörde hatte an ihre Entscheidung, den niedrigen DSL-Tarif der Telekom zu gewähren, die Verpflichtung gekoppelt, den Wettbewerbern einen chancengleichen Zugang zu Vorleistungsprodukten zu ermöglichen. Dies verhindert die Deutschen Telekom AG zur Zeit vor den Gerichten. Auch gegen die miserable Situation der Bereitstellungszeiten geht Kurth nicht aktiv vor, sonder hofft auf Versprechungen der DTAG, Mietleitungen und Teilnehmeranschlussleitungen künftig schneller bereit zu stellen. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: "Wir erwarten im Interesse unserer Mitglieder, dass die Regulierungsbehörde endlich entschieden gegen die Behinderungen der DTAG vorgeht, und nicht stattdessen den Unternehmen, die den unfairen Wettbewerbspraktiken nicht länger Paroli bieten können, schlechte Geschäftsmodelle unterstellt."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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