Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VATM stellt konkrete Forderungen an TKG-Novelle vor / „Am wichtigsten ist der politische Wille zum Wettbewerb“

(Köln) - 2003 wird das Jahr der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat dem Bundeswirtschaftsministerium ein Papier mit 15 konkreten Forderungen an die Novellierung vorgestellt, das sich in drei wesentlichen Punkten zusammenfassen lässt:

1. Wir brauchen eine schlagkräftige Exante-Regulierung

Die Beurteilungs- und Ermessensspielräume der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) müssen so gestaltet werden, dass die bisher erforderliche Regulierungsintensität gegenüber der Deutschen Telekom AG (DTAG) aufrechterhalten bleibt.

Hintergrund: Fünf Jahre Regulierungspraxis haben gezeigt, dass selbst eine Ex-ante-, also eine Vorabregulierung die Verdrängungsstrategien der DTAG kaum verhindern konnte. Wenn man die Exante-Regulierung aufgäbe, würde die Kontrolle des ehemaligen Monopolisten noch schwieriger. Eine Ex-post-, also eine nachträgliche Regulierung greift erst mit erheblicher Verspätung. Ist ein Dumpingpreis erst einmal im Markt, dann ist das Kind auch schon in den Brunnen gefallen, wie das Beispiel T-DSL zeigt. Der Telekom ist es gelungen, den DSL-Markt binnen kürzester Zeit zu monopolisieren.

2. Ein konsistentes Entgeltkonzept muss her

Es sind einheitliche Entscheidungen des Regulierers zu Vorleistungs- und Endkundenreisen notwendig.

Hintergrund: Die Wettbewerber zahlen der Telekom höhere Vorleistungspreise für den analogen Teilnehmeranschluss als der Endkunde bei der DTAG zu berappen hat. Bei der Regulierung von Endkundenpreisen ist also eine Prüfung, ob wettbewerbsgerechte Vorprodukte zu wettbewerbsgerechten Preisen für die unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen vorliegen, unabdingbar. Diese simple Prüfung wird jedoch bis heute nicht praktiziert, was katastrophale Folgen für den Wettbewerb hat.

3. Der Zugang zu Vorprodukten muss gesichert sein

Der Zugang zu den Vorprodukten der Telekom ist für die Wettbewerber lebenswichtig, um den eigenen Kunden wettbewerbsfähige Produkte zu konkurrenzfähigen Preisen anbieten zu können. Die Leistungen müssen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Für den Missbrauchsfall brauchen wir kürzere Verfahrensfristen und effektive Sanktionsmöglichkeiten.

Hintergrund: Trotz entsprechender Vorgaben der RegTP stellt die Telekom bis heute viele Vorleistungen nicht in ausreichender Qualität oder nicht rechtzeitig zur Verfügung (zum Beispiel Teilnehmeranschlussleitung, Mietleitungen). Alle Verzögerungen sind bisher ohne jede Konsequenz geblieben und die DTAG spielt auf Zeit. Seriöse Geschäftspläne sind unter solchen Bedingungen kaum aufrecht zu halten.

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: „Die Änderung des TKG ist eine große Chance und ein großes Risiko zugleich. Entscheidend wird sein, ob auf Seiten der Politik der klare Wille zum Wettbewerb auf dem deutschen TK-Markt vorhanden ist. Nur so ist es möglich, den neuen Rechtsrahmen richtig zu wählen und mit Hilfe der TK-Branche die deutsche Wirtschaft anzukurbeln.“

Das Papier mit den 15 Forderungen halten wir auf unserer Website www.vatm.de bereit.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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