Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

VCD begrüßt NRW-Initiative und fordert einheitliche Kundenrechte für Bus und Bahn bundesweit

(Berlin) - Der Umwelt- und Verbraucherverband Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt die nordrhein-westfälische Gesetzesinitiative zur Stärkung der Fahrgastrechte im öffentlichen Personenverkehr. "Das ist ein entscheidender Schritt, um die Diskussion voranzubringen und aus 'Beförderungsfällen' zufriedene Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel zu machen", urteilt Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender. Der vorgelegte Antrag bedarf aus Sicht des VCD zwar noch diverser Veränderungen, der Vorstoß sei jedoch grundsätzlich richtig und wichtig.

Gehrmann: *Bis heute sind Fahrgäste weitgehend rechtlos, wenn sie mit Bus und Bahn unterwegs sind. Anders als sonst im Wirtschaftsleben üblich fehlen verbindliche Haftungs- und Entschädigungsregelungen, wenn Verkehrsunternehmen mangelhafte Leistungen bieten."

Nach bisherigem Recht seien die Unternehmen in den meisten Fällen nicht verpflichtet, Kundinnen und Kunden trotz gültigen Fahrscheins eine Entschädigung zu zahlen, wenn Busse und Bahnen im Fern- und Nahverkehr zu spät kommen oder sogar ganz ausfallen. Hier müsse Abhilfe geschaffen und bundesweit einheitliche, gesetzliche Regelungen eingeführt werden.

Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des VCD: *Dieses leistet der Gesetzesantrag aus NRW leider nicht, denn er sieht unterschiedliche Regelungen für Nah- und Fernverkehr vor. So eine Trennung macht aber keinen Sinn, denn den Nutzerinnen und Nutzern ist es egal, mit welchem Verkehrsmittel sie grade unterwegs sind. Für sie ist lediglich entscheidend, dass sie wie geplant von Tür zu Tür gelangen."

Bei der heutigen Vorstellung der Gesetzesinitiative in Berlin fordert der VCD daher, die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr aufzuheben und die Rahmenbedingungen für alle Transportunternehmen im öffentlichen Personenverkehr gleich zu gestalten. Maßgeblich müssten dabei die Bedürfnisse der Fahrgäste über die gesamte Reisekette hinweg sein. Die zu leistenden Erstattungszahlungen sollten sich nach der Verspätungsdauer während der gesamten Reise richten. In einem weiteren Schritt müssten auch Flüge, Fernbus- und Taxifahrten in die Regelungen einbezogen werden.

Die Gesetzesinitiative aus NRW sieht einen Haftungsausschluss für Fälle von höherer Gewalt vor. Der VCD unterstützt diesen Ansatz, da es unangemessen und nicht zielführend wäre, wenn Unternehmen für Fälle haften müssten, die außerhalb ihrer Einflusssphäre liegen.

*Die Stärkung der Fahrgastrechte ist unerlässlich, denn sie sind die Grundlage für mehr Kundenzufriedenheit im öffentlichen Verkehr. Die ist wiederum Voraussetzung für steigende Fahrgastzahlen und die Stärkung der umweltschonenden Verkehrsmittel", resümiert Heidi Tischmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband Daniel Kluge, Pressesprecher Kochstr. 27, 10969 Berlin Telefon: 030/2803510, Telefax: 030/28035110

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