Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

VDGH begrüßt Kabinettsbeschluss zum AMVSG

(Berlin) - Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) wurde gestern vom Bundeskabinett beschlossen. Zum Kabinettsbeschluss äußert sich der Geschäftsführer des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH), Dr. Martin Walger: "Der VDGH begrüßt den Gesetzentwurf. Der Gesetzgeber setzt das wichtige Signal, dass präzise Diagnostik der Schlüssel für eine zielgerichtete und hochwertige Gesundheitsversorgung ist."

Positiv sieht der VDGH, dass der Kabinettsbeschluss den Weg ebnet für bessere Erstattungsregelungen für diagnostische Verfahren bei der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Labortests sind unverzichtbar, wenn es darum geht, bakterielle von viralen Infekten zu unterscheiden und Erreger zu identifizieren. Sie geben dem Arzt Informationen, ob er ein Antibiotikum verordnen muss oder nicht. "Durch diagnostische Verfahren kann der unsachgemäße Einsatz von Antibiotika massiv reduziert werden. Unsere Branche leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen", sagt Walger.

Auch die Erstattung von Begleittests vor dem Einsatz bestimmter Medikamente soll verbessert werden. Solche Tests können feststellen, ob ein Medikament individuell wirksam ist oder nicht. Die genetische Disposition des Patienten spielt dabei eine große Rolle. "Heute werden die nötigen Tests nicht immer veranlasst, weil eine Abrechnungsziffer für den Vertragsarzt fehlt. In der Folge kommen dann Therapien zum Einsatz, die gar nicht wirken können. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und wirksame Maßnahmen eingeleitet", betont Walger. "Für die Patienten in Deutschland wird der Nutzen der Personalisierten Medizin greifbarer. Unser Gesundheitssystem wird effizienter", unterstreicht der VDGH-Geschäftsführer.

Der VDGH fordert weitergehend, dass grundsätzlich neue Rahmenbedingungen geschaffen werden, die schnellere Entscheidungen über die Erstattungsfähigkeit von Labortests in der vertragsärztlichen Versorgung ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Pressestelle Neustädtische Kirchstr. 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 20059940, Fax: (030) 20059949

(sy)

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