Pressemitteilung | Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

VDH begrüßt geplante neue EU-Eigenkapitalvorschriften

(Berlin) - Der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) begrüßt die Absicht der EU-Kommission, gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bonds) wie Pfandbriefe weiterhin mit einer günstigen Risikogewichtung zu versehen. Mit dem heute veröffentlichten Entwurf der EU-Richtlinie zur Überführung von Basel II in europäisches Recht trägt die EU-Kommission der besonderen Sicherheit des Pfandbriefs erneut Rechnung und ebnet den Weg für eine Fortsetzung seiner Erfolgsstory. Dies ist für den Finanzplatz Deutschland von großer Bedeutung, da ab Mitte 2005 alle Kreditinstitute, die gewisse Anforderungen erfüllen, Pfandbriefe emittieren können. Auch für den Hypothekarkredit und im Staats- und Kommunalkreditgeschäft konnte eine privilegierte Behandlung erreicht werden. Trotz dieses umfassenden Erfolges gibt es in einigen Detailfragen noch Klärungs- und Verbesserungsbedarf. Nach den vorliegenden Plänen müssen Investoren den Pfandbrief in der Regel auch weiterhin nur mit 10 Prozent gewichten, sofern sie den modifizierten Standardansatz wählen. Ungesicherte Bankschuldverschreibungen werden dagegen mit 20 Prozent zu gewichten sein.

Noch Klärungsbedarf bei der Pfandbriefgewichtung im fortgeschrittenen Ratingansatz

Im einfachen internen Ratingansatz hängt die Gewichtung vor allem von den Faktoren Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) und erwarteter Verlustquote ab (Loss Given Default, LGD). Während ein Pfandbriefinvestor die PD des Emittenten selbst ermitteln muss, wird für die LGD im einfachen internen Ratingansatz ein Wert vorgegeben. Auf Initiative des VDH und mit Unterstützung des Europäischen Hypothekenverbandes (EHV) wurde die aufsichtlich vorgegebene LGD von zunächst vorgesehenen 20 auf 12,5 Prozent abgesenkt. Angemessen wäre nach Ansicht des VDH jedoch eine LGD-Quote von 10 Prozent, um die hohe Sicherungsqualität der Deckungsmassen angemessen zu berücksichtigen. Hier wird sich der VDH für eine weitere Verbesserung einsetzen. Ungeklärt ist noch wie Investoren, die den fortgeschrittenen Ratingansatz nutzen, interne Ratings gedeckter Schuldverschreibungen erstellen sollen. Denn im fortgeschrittenen Ratingansatz muss der Investor für die Eigenkapitalgewichtung nicht nur die PD des Emittenten, sondern auch die LGD-Quote des Pfandbriefs selbst ermitteln. Die für diese Schätzung notwendigen Daten der Deckungsmasse fehlen ihm aber, zumal er Daten des Emittenten für eigene Schätzungen nicht verwenden darf. Der VDH schlägt daher vor, Pfandbriefanlegern, die den fortgeschrittenen Ansatz nutzen, die Anwendung des einfachen Ratingansatzes zu gestatten. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass diese Investoren auf andere Kapitalmarktprodukte ausweichen. Angesichts der Bedeutung des Pfandbriefs könnte dies dem Finanzplatz Deutschland spürbaren Schaden zufügen. Der VDH begrüßt, dass künftig erstmals auf europäischer Ebene gedeckte Schuldverschreibungen gesetzlich definiert und damit klar von sonstigen Bankschuldverschreibungen abgehoben werden. Durch die enumerative Aufzählung weniger zulässiger Deckungswerte werden diese begrenzt und damit die Qualität der Deckungsmasse auf ein hohes Niveau gesetzt. Wünschenswert wären aus Sicht des VDH darüber hinaus Regelungen, die sicherstellen, dass bei Insolvenz des Emittenten die Bedienung der Schuldverschreibung fortgesetzt wird und, sollte es dennoch zu einem Ausfallereignis kommen, die Verluste minimiert werden.

Beim Hypothekarkredit sachgerechte Lösung auf nationaler Ebene nötig

Zufrieden äußert sich der VDH über die Regelungen zum Hypothekarkredit. Im Bereich des Wohnungsbaukredits wird es sowohl im modifizierten Standardansatz als auch im fortgeschrittenen Ratingansatz zu deutlichen Kapitalentlastungen kommen. Allerdings werden die Voraussetzungen, um die Entlastungen zu erzielen, gegenüber dem Status quo angehoben. Auch im Bereich des gewerblichen Hypothekarkredits sieht der VDH wesentlichen Handlungsbedarf im Rahmen der praktikabel auszugestaltenden Umsetzung in nationales Recht. Der VDH begrüßt ausdrücklich, dass der gewerbliche Hypothekarkredit im Bereich der Großkreditregelungen wieder als privilegierungsfähig anerkannt wird. Die Wiedereinführung der Anerkennungsfähigkeit war nach ihrem Auslaufen am 31.12.2001 ein wesentliches Anliegen des VDH.

VDH-Ratingprojekt für Staats-, Kommunal- und Bankenportfolio

Positiv beurteilt der VDH auch, dass es im deutschen Staats- und Kommunalkreditgeschäft bei einer 0 Prozent-Gewichtung von Krediten an Länder und Kommunen bleibt. Zwecks verbesserter Risikosteuerung und da die Hypothekenbanken auch außerhalb Deutschlands im Staats- und Kommunalkreditgeschäft tätig sind, unterstützt der VDH seine Mitgliedsinstitute mit dem Aufbau eines internen Ratingsystems für das Staats- sowie Kommunalkreditportfolio und arbeitet mit ihnen überdies ein entsprechendes System für das Bankenportfolio aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V. Georgenstr. 21, 10117 Berlin Telefon: 030/20915100, Telefax: 030/20915101

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