Pressemitteilung | Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)

VDIK: Gesetzentwurf zur Unterstützung der Elektromobilität setzt positive Zeichen

(Bad Homburg) - Der VDIK begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der zur Unterstützung der Elektromobilität Steuererleichterungen für Käufer von Elektrofahrzeugen vorsieht.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend ab dem 01. Januar 2016 wieder auf zehn Jahre verlängert werden. Dies gilt für Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden. Eine Ausweitung der Steuerbefreiung auch auf die Plug-In-Hybrid Fahrzeuge sollte aus Sicht des VDIK allerdings dringend aufgenommen werden. Diese Fahrzeuge weisen extrem niedrige CO2-Emissionen auf. Sie werden wie alle Hybridfahrzeuge dringend zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Verbesserung der Luftqualität benötigt.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Steuerbefreiung für den vom Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteil für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers vor. Halter von Elektrofahrzeugen oder Plug-In-Hybrid Fahrzeugen und deren Arbeitgeber, die das Aufladen dieser Fahrzeuge unentgeltlich oder verbilligt ermöglichen, werden entlastet. Insbesondere auch im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand für die Ermittlung und Versteuerung des geringen geldwerten Vorteils, der den Arbeitnehmern durch das kostenfreie Laden am Arbeitsplatz gewährt wird.

VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: "Die im Gesetzentwurf vorgesehen Steuer-erleichterungen sind sinnvoll und runden die Förderung durch den Umweltbonus insgesamt ab. Mit dem Gesamtpaket an Fördermaßnahmen für die Elektromobilität durch die Bunderegierung und die Hersteller werden starke Kaufanreize gesetzt, die für die Verbreitung der Elektrofahrzeuge notwendig sind und sie deutlich fördert."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) Thomas Böhm, Leiter, Presse und Public Relations Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg Telefon: (06172) 98750, Fax: (06172) 987520

(sy)

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