Pressemitteilung |

VDKD freut sich über rechtskräftiges Urteil / Urteil zur steuerrechtlichen Gleichbehandlung von Dirigenten ist rechtskräftig

(München) - Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) freut sich darüber, dass das Urteil zur steuerrechtlichen Gleichbehandlung von Dirigenten mit Wirkung vom 6. Juni nun rechtskräftig ist. Verbandspräsident Michael Russ: "Wir freuen uns darüber, dass unser Einsatz für die steuerrechtliche Gleichbehandlung von Dirigenten erfolgreich zum Abschluss gebracht worden ist. Für die tägliche Arbeit unserer Mitglieder besteht nun Planungs- und Rechtssicherheit." Im vorliegenden Fall wurde das Honorar eines Dirigenten von dem Orchester um die Mehrwertsteuer gekürzt. Diese Kürzung war nach Auffassung des VDKD nicht rechtsmäßig, da der Dirigent von der Steuer befreit war. Der Prozess fand vor dem Amtsgericht München statt. Das Gericht schloss sich der Auffassung des VDKD an und erkannte die kulturelle Bedeutung und künstlerische Leistung des Dirigenten als die eines Solisten vergleichbar an. Die Beklagtenpartei wurde dazu verurteilt, die Zahlung des einbehaltenen Umsatzsteueranteils an den Dirigenten zu leisten.

Der VDKD hatte sich bereits im vergangen Jahr an das Bundesministerium der Finanzen gewandt und gefordert, die Rechtsprechung des EuGH vollständig in nationales Recht umzusetzen und die Gleichstellung des Dirigenten explizit zu regeln. Durch den aktuellen Prozess konnte der VDKD einen "wichtigen Etappensieg verbuchen", so VDKD-Justitiar Prof. Dr. Johannes Kreile, der berichtet, dass diesem ein Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen folgte, der klarstellt, dass Dirigenten den Solisten gleichzustellen sind. Somit sind entweder sieben Prozent Mehrwertsteuer oder, wenn die Befreiungstatbestände vorliegen, überhaupt keine Mehrwertsteuer zu leisten. "Allerdings", so Prof. Kreile abschließend, "da das Urteil des Amtsgerichts München kein höchstrichterliches Urteil ist, können sich Finanzverwaltungen anders verhalten. Sollte dies der Fall sein, hat auch ein Finanzgericht zu entscheiden."

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 250 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich rund 1,6 Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 40 Millionen Besuchern ansprechen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. Brienner Str. 26, 80333 München Telefon: 089/28628379, Telefax: 089/28626210

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