Pressemitteilung |

VDKD hält an bewährter Praxis der Zusammenarbeit mit der Presse fest / Fotoverträge: Verband erinnert an bisher bewährte Branchenpraxis / VDKD als einziger Branchenverband bei Roundtable Gespräch des DJV vertreten

(München) - „Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) hält an der bisher bewährten Praxis fest, Journalisten die Berichterstattung über Konzerte nach branchenüblichen Standards zu ermöglichen“, bekräftigte VDKD-Präsident Michael Russ während der gestrigen Vorstandssitzung des Verbandes in München. Als einziger Branchenverband nahm der VDKD an einem Roundtable Gespräch zum Thema „Fotografenverträge bei Konzerten“ teil, zu dem der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Mitte September in Berlin geladen hatte. Verbandspräsident Russ führt weiter aus: „Die Presse hat das Recht, sich zu informieren und zu fotografieren um eine umfassende Vor- und Nachberichterstattung über ein Konzert oder eine Tournee leisten zu können. Der VDKD hält deshalb die zeitliche Befristung der Verwendung von Fotos und die inhaltliche Beschränkung auf ein Medium in Fotografenverträgen für nicht angebracht. Dass gleichwohl die Privatsphäre des Künstlers respektiert und gewahrt bleiben muss, ist selbstverständlich.“

In den vergangenen Wochen wurde insbesondere anlässlich der Tourneen von Robbie Williams und den Rolling Stones die dortigen Fotografen-Verträge kritisiert und eine Diskussion über Arbeitsbedingungen und Rechte von Bildjournalisten geführt. Verbandspräsident Russ erläuterte, dass die Konzertveranstalter natürlich an einem guten Verhältnis zur Presse interessiert seien und der Verband das Thema unter anderem bereits im November vergangenen Jahres in einem Gespräch mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und einem Vertreter der Deutschen Presse-Agentur erörtert habe. Er erklärte gestern (25. September 2006): „Unsere Erfahrung ist, dass die Fotografen im Allgemeinen zufrieden sind mit den Arbeitsbedingungen, die bestimmte Aspekte wie Sicherheit, Publikumsbedürfnis und Konzentration des Künstlers natürlich berücksichtigen müssen. Wir als Verband bieten uns gerne als Mittler an, um die bisher bewährte Praxis fortzusetzen. Sollte ein Künstler Forderungen haben, die über das branchenübliche Maß hinausgehen, ist im Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Recht der Berichterstattung und dem Schutz der Persönlichkeit erforderlich. Der Tourneeveranstalter und der örtliche Veranstalter befinden sich manches Mal in einer schwierigen Situation, müssen sie nicht nur die Bedürfnisse des Publikums und der Presse berücksichtigen, sondern auch die Wünsche des Künstlers und dessen Managements respektieren.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) Gisela Weber, Pressestelle Brienner Str. 26, 80333 München Telefon: (089) 28628379, Telefax: (089) 28626210

(bl)

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