Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

VDZ begrüßt Klagen gegen Brüsseler Richtlinie

(Berlin) - Sehr zufrieden hat sich der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) über die von der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengte Klage gegen die zweite EG-Richtlinie zum Verbot der Tabakwerbung geäußert. Die Klage Deutschlands war in der vergangenen Woche in Luxemburg eingereicht worden. Die erste Richtlinie zum Verbot der Tabakwerbung hatte der EuGH in einem Aufsehen erregenden Urteil im Jahre 2000 aufgehoben.

"Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung wahrgemacht hat und die Kompetenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verteidigt. Damit schützt sie gleichzeitig die Freiheit der Werbung. Es kann nicht hingenommen werden, dass für ein völlig legal hergestelltes und vertriebenes Produkt zukünftig nicht mehr geworben werden darf", erklärte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner in Berlin. Die Klageaussichten beurteilt man beim VDZ als gut. "Bei der Vorbereitung und Gestaltung ihres neuen Werbeverbotes sind der Europäischen Kommission schwere Fehler unterlaufen", sagte VDZ-Fachbereichsleiter Arthur Waldenberger. Der Verband hatte zuvor auf Bitten der Bundesregierung nachgewiesen, dass nur rund 1 Prozent aller in Deutschland gedruckten Magazine ins EU-Ausland vertrieben werden. Es sei unverständlich, wie die Europäische Kommission aus dieser Tatsache eine Kompetenz Brüssels zur Regelung von Tabakwerbung in Printmedien "im Binnenmarkt" herleiten wolle, erklärte der VDZ. Auch die zweite Tabakwerbe-Verbotsrichtlinie sei lediglich eine als Binnenmarktförderung getarnte gesundheitspolitische Maßnahme. Für Fragen der Gesundheitspolitik sind aber laut EG-Vertrag die Mitgliedstaaten der Union zuständig.

Ebenfalls in der vergangenen Woche wurde bekannt, dass das Leipziger Stadtmagazin "Kreuzer" und die Nürburgring GmbH vor dem Europäischen Gericht erster Instanz ebenfalls Klage gegen die Tabakwerbe-Verbotsrichtlinie erhoben haben. "Wir unterstützen es nachdrücklich, dass sich eine kleine, regional vertriebene Zeitschrift gegen eine scheinbar übermächtige europäische Bürokratie zur Wehr setzt", hieß es beim VDZ. Das von der EG-Gesundheitskommissar David Byrne ohne Rücksicht auf die Pressefreiheit betriebene totale Werbeverbot gefährde die Existenz vieler kleinerer, unabhängiger Zeitschriften in Deutschland. Der Verband hoffe, dass auch die Richter in Luxemburg diesen unverhältnismäßigen Angriff auf die Pressevielfalt nicht gutheißen würden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) Haus der Presse, Markgrafenstr.15, 10969 Berlin Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298103

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