Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VEA-Preisvergleiche dokumentieren Missbrauch

(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) begrüßt das Vorgehen der Kartellbehörden von Bund und Ländern gegen missbräuchlich überhöhte Netznutzungsentgelte in der Stromwirtschaft. Anlass für die Untersuchungen war in den meisten Fällen der vom VEA regelmäßig erstellte Preisvergleich der Netznutzungsentgelte. Der VEA stellte bei seinem letzten Vergleich vom Juli 2001 Differenzen von bis zu 300 Prozent zwischen den Netznutzungsentgelten der Stromanbieter fest.

Der Preisunterschied ist vor allem im auch für Privatkunden relevanten Niederspannungsbereich eklatant. Der günstigste Anbieter in diesem Bereich verlangt 6,71 Pf/kWh (Bremisches Hafenamt), der teuerste Anbieter berechnet 25,28 Pf/kWh (Stadtwerke Furth i. Wald, Bayern). „Uns geht es nicht darum, die Stromwirtschaft anzuprangern“, betont Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. „Es geht darum, schwarze Schafe auszusortieren.

Damit ist letztlich jedem geholfen.“ Für noch bedenklicher als die festgestellten zu hohen Entgelte hält Panitz die Tatsache, dass immer noch nicht alle Netzbetreiber ihre Entgelte veröffentlicht haben. „In der Verbändevereinbarung II haben sich die Netzbetreiber verpflichtet, bis zum 1. Juli 2000 ihre Entgelte zu veröffentlichen. Trotzdem verheimlichen auch ein Jahr danach immer noch gut ein Viertel der rund 900 Betreiber die Höhe ihrer Entgelte. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Betreiber noch größeren Missbrauch treiben als diejenigen, die im Moment am Pranger stehen.“

Preis als Blockade
Entgelte für die Netznutzung werden fällig, wenn ein Anbieter Strom durch ein fremdes Netz leiten will. Dies ist bei einem Versorgerwechsel regelmäßig der Fall. Neue Anbieter verfügen nicht über eigene Leitungen bis zum Endverbraucher; daher müssen sie ihren Strom in fremde Netze einspeisen. „Es ist unstrittig, dass für die Bereitstellung sowie Instandhaltung der Netze ein Entgelt verlangt wird. Manche Netzbetreiber missbrauchen jedoch ihre Stellung, um durch unangemessen hohe Entgelte Drittanbieter aus ihrem Markt fernzuhalten“, erläutert Panitz. Um den Wettbewerb zu stärken, schlägt der Verband die Einrichtung einer Regulierungsbehörde vor, vergleichbar der Regelung bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes. „Wir freuen uns, dass die Kartellbehörden unsere Kritik aufgegriffen haben und Vorverfahren gegen die Wettbewerbsverhinderer eingeleitet haben. Es handelt sich dabei aber lediglich um einen ersten Schritt. Was der Markt braucht, ist eine dauerhafte Lösung, die präventiv wirkt und Missbrauch verhindert.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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