Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VEA fordert Sofortmaßnahmen von der Bundesregierung / Monopolkommission kritisiert Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes

(Hannover) – Unverzügliche und wirksame Schritte zur Sicherung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten fordert der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) von der Bundesregierung. „Die aktuelle Situation auf dem Strom- und Fernwärmemarkt, insbesondere aber beim Erdgas ist völlig inakzeptabel“, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. „Es gibt nach wie vor wenig bis gar keinen Wettbewerb. Leidtragende sind die Verbraucher und potenziell sogar die gesamte Konjunktur.“ Damit unterstützt der VEA ausdrücklich die Kritik der Monopolkommission in ihrem Gutachten von 30. November. Die Kommission moniert insbesondere den faktisch fehlenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt und die überhöhten Nutzungsentgelte und fordert eine Nachbesserung der Energierechtsnovelle. Auch die weitere Verzögerung bei der Einsetzung eines Regulierers für den Strom- und Gasmarkt ist weder für die Monopolkommission noch für den VEA hinnehmbar. Die Regierung müsse jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen und die Zeit bis zur wirksamen Tätigkeit eines Regulierers überbrücken, so Panitz. „Mit ihrer zögerlichen Haltung erstickt die Regierung die Hoffnung auf den Aufschwung im Keim.“

In Ihrem Gutachten thematisiert die Expertenkommission unter anderem die wenig wettbewerbskonforme Ausgestaltung des Energiewirtschaftsgesetzes. Insbesondere das Modell des verhandelten Netzzugangs auf der Grundlage von Verbändevereinbarungen sei gescheitert. „Die Monopolkommission greift damit Punkte auf, die auch der VEA schon seit Jahren kritisiert. Dass renommierte Fachleute die Missstände jetzt schon zum wiederholten Male unmissverständlich und harsch kritisieren, sollte die Regierung endlich aufrütteln. Wir brauchen jetzt eine wirksame Regulierung“, erklärt Panitz, kündigt aber an: „Wir wollen konstruktiv mit der Regierung zusammenarbeiten. Uns geht es wie der Regierung darum, den Verbrauchern zu marktgerechten Preisen zu verhelfen.“

Angesichts der immer stärkeren Konzentration bei den Energieversorgern unterstützt der VEA auch die Analyse der Monopolkommission zur Zusammenschlusskontrolle. Dabei soll durch eine Gesetzesänderung nicht nur die Prüfung von Einzelfällen möglich sein, sondern auch von Gesamtstrategien. „Gerade durch Minderheitsbeteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern vergrößern die Energieversorger ihren Einflussbereich. Auch wenn die einzelnen Transaktionen dabei relativ klein sind, ist ihre Auswirkung in der Summe beträchtlich. Ein weiteres Potenzial zum Wettbewerbsmissbrauch“, so Panitz. „Es ist deshalb wichtig, von Seiten der Regierung genau hinzuschauen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480, Telefax: 0511/9848-188

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