Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VG Köln stoppt Lieferfristen für DTAG-Mietleitungen / VATM: "Jahrelange Mühen werden zunichte gemacht"

(Köln) - Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern nun vorerst doch keine Mietleitungen innerhalb bestimmter Lieferfristen bereitstellen. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat gestern die Verfügung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom 31. Mai 2002 zu den Lieferfristen in einem vorläufigen Verfahren ausgesetzt.

Die DTAG stelle die Leitungen häufig konzernintern selbst nicht innerhalb der vom Regulierer vorgegebenen Fristen zur Verfügung, so das Gericht. Der Ex-Monopolist könne denn auch nicht dazu verpflichtet werden, Wettbewerbern den Zugang zu Telekom-Leistungen zu Bedingungen zu ermöglichen, die er sich selbst nicht einräume. Dazu Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: "Jahrelange Bemühungen, die Telekom zu einer Leistungsqualität zu bewegen, die für Kunden und Wettbewerber unerlässlich ist, werden konterkariert. Die vom Gesetzgeber im TKG klar zum Ausdruck gebrachte Interessenabwägung, die eine schnelle Umsetzung der Beschlüsse der RegTP für unabdingbar hält und lange Rechtsstreitigkeiten zulasten der Wettbewerber ausschließen soll, wird hierdurch auf den Kopf gestellt. Die schlechte Qualität der Telekom selbst soll als Begründung dafür herhalten, dass sie den Wettbewerbern nicht die gewünschte Leistungsqualität zur Verfügung stellen muss."

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Beschluss um eine einstweilige Regelung handelt, gegen die die Parteien befugt sind, Rechtsmittel einzulegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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