Pressemitteilung |

VIK-Jahrespressekonferenz 2003: Steigende Strompreise, zunehmende EEG-Kosten und kostspieliger CO2-Emissionshandel belasten energieintensive Unternehmen

(Berlin) - Mit der Perspektive zunehmender Energiekosten gehen die deutschen Unternehmen in Deutschland in das Jahr 2004. Anlässlich der diesjährigen Jahres-Pressekonferenz des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft unterstrich der VIK-Vorsitzende Horst R. Wolf die zunehmend schwierigere Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen.
Nach Angaben des Verbandes sind die Stromterminmarktpreise der EEX 2003 für Grundlast um 19 Prozent (von 24,20 auf 28,79 Euro/MWh) und für Spitzenlast sogar um 31 Prozent (von 35,79 auf 46,76 Euro/MWh) gestiegen. Aufgrund des Referenzcharakters der Terminpreise rechnet der Verband allein deshalb 2004 mit Strommehrkosten von 1,5 Mrd. Euro.

Im Gegensatz zum Bundesumweltministerium (BMU) sieht der VIK beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kein „Jobwunder“. Die auf diese Weise geschaffenen hochsubventionierten Arbeitsplätze sind ohne die langfristige Quasi-Dauerförderung zu Lasten der Stromkunden nicht lebensfähig, gefährden aber zigtausend Arbeitsplätze in der Industrie und den zuliefernden Dienstleistungsbetrieben. Parallel dazu versuche die Politik, mit zu niedrigen Zahlen die EEG-Belastungen klein zu reden. Nach Berechnungen des VIK seien die Belastungen durch das EEG mit 0,45 Ct/kWh 2003 schon so hoch, wie es das BMU für 2010 „prognostiziere“. Dazu kommen noch weitere, in diesen Beträgen noch gar nicht enthaltene Kosten für den notwendigen Netzausbau und den wachsenden Bedarf an Regelenergie.

Auch die völlig unzureichende EEG-Härtefallregelung verschaffe den Unternehmen keine Erleichterung. Sie führe für längstens ein Jahr – bis 1. Juli 2004 – eine Begrenzung der Belastung für einen viel zu kleinen Kreis von Unternehmen ein. Ganze fünf Unternehmen haben das aufwändige Genehmigungsverfahren erst positiv abschließen können. Dazu der VIK-Vorsitzende Wolf: „Mit dieser Form der Härtefallregelung wird das „Siechtum“ unserer Wettbewerbsfähigkeit nur verschlimmert! Wir brauchen eine klare und spürbare Belastungsbegrenzung für die gesamte stromverbrauchende Industrie und eine Deckelung der EEG-Gesamtkosten sowie eine verbesserte Effizienz der Förderung.“

Mit der Einführung des Emissionshandels drohen weitere umfangreiche Belastungen für die Industrie in Deutschland. Zum einen direkt über steigende Kosten eigener vom Emissionshandel betroffener Anlagen, zum anderen indirekt über steigende Strompreise, ausgelöst durch den Emissionshandel bei den Versorgern. 4000 – 5000 Unternehmen werden sich nach Angaben des VIK hierzulande den neuen – bisher weitgehend unbekannten – Regeln des Emissionshandels anpassen müssen. Dabei müssen allen an den Emissionen beteiligten Gruppen – Industrie, Privatverbrauch, Dienstleistung und Verkehr – proportional gleiche Minderungsbeiträge zugewiesen werden. Die hohen CO2-Minderungsvorleistungen der deutschen Industrie seien bei der Zuteilung der Emissionszertifikate ebenso zu berücksichtigen wie für Neuanlagen die kostenlose Ausstattung mit Erstemissionsrechten.

Die Bundesregierung will bis Mitte 2004 die Wettbewerbsbehörde für Strom und Erdgas errichten. Der Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums hat hierzu deutliche – den VIK-Vorstellungen weitgehend entsprechende – Empfehlungen gegeben. Für VIK muss die neue Behörde unabhängig, kompetent und schlagkräftig agieren können. Die Konzentration auf das Wettbewerbsziel hat oberste Priorität und sollte mit einem Minimum an Regulierungsaufwand erreichbar sein. Versorgungssicherheit und Umweltschutz sind ebenfalls zu berücksichtigen, aber nicht prioritär. Im Unterschied zum Telekommunikationsmarkt sollte die Behörde nicht die Entgelte, sondern nur die Kalkulationsmethoden für die Netznutzungsentgelte im Vorhinein festlegen. Sie sollte die Anwendung dieser Methoden kontrollieren (Ex ante- und Ex post-Regulierung).

Noch bevor die Wettbewerbsbehörde ihre Arbeit aufnimmt, sind – für den VIK – nach dem Ende der Verbändeverhandlungen Erdgas und Strom sehr akut weitere wettbewerbsfördernde Aktivitäten notwendig. Dazu gehöre ein kontraktpfadunabhängiges Netzzugangsmodell für den Erdgasmarkt, wie es BDI und VIK bereits Anfang des Jahres vorgestellt haben. Dies wurde damals von den Netzbetreibern grundsätzlich abgelehnt („technisch nicht machbar“). Mittlerweile haben diese auf Druck der Politik mit einem entsprechenden Modell nachgezogen. Beim Entry-Exit-Modell der Gaswirtschaft stimmen zwar die Schlagworte, die Inhalte aber nur rudimentär. In vielen Details sei noch Entwicklungsarbeit notwendig. Mit dem neuerdings wieder dreistufigen Erdgasnetzsystem falle das neue Modell sogar hinter die letzte Verbändevereinbarung Erdgas mit ihrem zweistufigen Modell zurück. Außerdem seien die Vorschläge der Gaswirtschaft ausschließlich auf den einzelnen Netzbetreiber fokussiert und verhinderten so einen gesamtdeutschen Erdgasmarkt, der mit nur wenigen
- netzbetreiberübergreifenden – Regelzonen funktionieren könne.

Auch auf dem Strommarkt ist nach Ansicht des VIK nicht alles zum Besten bestellt. Nach wie vor haben nur etwa 2/3 aller Netzbetreiber ihre Entgelte veröffentlicht. Dabei liege die Spreizung zwischen dem niedrigsten und höchsten Netznutzungsentgelt in der Spitze – trotz Vergleichbarkeit innerhalb der Strukturklassen – bei 150 Prozent. Für VIK nach vier Jahren Liberalisierung ein völlig unbefriedigender Zustand. Die zu große Anzahl der Strukturklassen müsse dringend verringert werden, um die Vergleichbarkeit zu verbessern. Daneben gebe es Handlungsbedarf bei der Weiterentwicklung des Regelenergiemarktes, des Kalkulationsleitfadens und den Baukostenzuschüssen.

VIK ist seit über 50 Jahren die stärkste Interessenvertretung der Energiekunden in Industrie und Gewerbe. Der Verband steht dabei für 80 Prozent des industriellen Energieeinsatzes und rund 90 Prozent der versorgerunabhängigen Stromerzeugung in Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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