Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck bei Minister Gabriel / Versorgungssicherheit darf nicht gefährdet werden

(Berlin) - Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Hans-Joachim Reck hat gestern (5. Februar 2015) an einem Spitzengespräch mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel und weiteren Vertretern der Energiebranche teilgenommen, bei dem es um die Zukunft des Energiemarkts in Deutschland ging.

Reck betonte dabei noch einmal, dass die Stadtwerke die Einführung eines Kapazitätsmarkts für notwendig hielten, um Versorgungssicherheit für den Industriestandort Deutschland zu gewährleisten. Reck plädierte dafür, den Strommarkt schrittweise weiterzuentwickeln, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Es sei dringend notwendig, jetzt die richtigen Weichen zu stellen. Im ersten Schritt müsse die Kraftwerksreserve weiterentwickelt werden. Dabei gelte es jedoch zu verhindern, dass sich die Reserve über ein verträgliches Maß aufbläht. Daher sollte die Größe der Reserve begrenzt werden. "Eine Reserve könnte bei entsprechender Größe in den Leistungsmarkt umgewandelt werden", so Reck.

"Langfristig ist eine strategische Reserve nicht der einfachere Weg. Es sind zu viele Fragen offen." So zum Beispiel sei nicht klar, welche Kraftwerke in die Reserve gehen würden. Auch bestehe die Gefahr der Über- sowie der Unterdimensionierung. Ersteres könne zu einem Anstieg der Kosten führen, letzteres könne die Versorgungssicherheit gefährden. Reck befürchtet außerdem ungünstige Verteilungseffekte zu Lasten des Mittelstands und privater Haushalte: "Während ein dezentraler Leistungsmarkt über eine Umlage finanziert werden würde, die sowohl Verbraucher als auch die Industrie tragen, würde die Reserve über die Netzentgelte finanziert werden. Da es hier Ausnahmetatbestände für die Industrie gibt, würden Privat- sowie viele mittelständische Kunden umso mehr belastet werden."

Auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sieht Reck Nachbesserungsbedarf: "Der gesunkene Börsenstrompreis, sinkende Einsatzzeiten und der Trend zur Eigenerzeugung gefährden die Erfolge der Vergangenheit. Bestandsanlagen müssen aus wirtschaftlichen Gründen vom Netz gehen. Zusätzlich gibt es derzeit keine Anreize für Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen." Vor diesem Hintergrund fordert der VKU eine schnelle Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK), diese müsse eine Zukunftssicherungskomponente für Bestandsanlagen enthalten, um erzielte Erfolge nicht zu gefährden. Darüber hinaus soll die Novelle Anreize für den Neubau und die Modernisierung der KWK sowie der Fernwärmeinfrastruktur setzen.

"Nur durch diese schnellen gesetzgeberischen Maßnahmen kann das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel von 25 Prozent KWK in der Erzeugung erreicht werden," so Reck. Und weiter: "Die KWK spielt eine zentrale Rolle für die Weiterentwicklung des Wärmemarkts. Mit dem Ausbau der KWK und der Fernwärme können mit wenig Aufwand große Beiträge für den Klimaschutz erzielt werden - und das zu volkswirtschaftlich geringen Kosten."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(mk)

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