Pressemitteilung |

VKU-Präsident Widder begrüßt Clement-Konzept einer normierenden Regulierung der Strom- und Gasmärkte

(Berlin) - "Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bewertet die heute von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement vorgestellten Eckpunkte zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als Schritt in die richtige Richtung", so VKU-Präsident Oberbürgermeister Gerhard Widder in einer ersten Reaktion auf die Rede des Ministers bei der Berliner Handelsblatt-Jahrestagung. "Positiv hervorzuheben ist, dass die Forderung der Stadtwerke nach gesetzgeberischer Festlegung wesentlicher Regulierungsinhalte für die Strom- und Gasmärkte aufgegriffen wurde. Damit wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um Wirtschaft und Verbrauchern mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit über die zukünftigen Marktbedingungen zu geben", so der VKU-Präsident weiter.

Durch die Ankündigungen des Ministers sieht sich der VKU in seinem Vorschlag für eine normierende Regulierung grundsätzlich bestätigt, wonach die Bedingungen des Netzzugangs und der Methoden zur Berechnung der Netznutzungsentgelte für die Strom- und Gasmärkte im novellierten EnWG und entsprechenden Rechtsverordnungen festgelegt werden sollten.

Der VKU plädiert darüber hinaus mit Blick auf die Vielzahl der durch die Regulierung erfassten Unternehmen für die Einrichtung einer föderal organisierten Behördenstruktur mit bundeseinheitlichem Vollzug sowie klar definierten Zuständigkeiten der Bundes- und der Länderregulierungsinstanzen.

Beim gesellschaftsrechtlichen Entflechtungsgebot (Unbundling) besteht grundsätzliche Übereinstimmung mit dem BMWA darüber, dass für kleine und mittlere Unternehmen die Ausnahmeregelung der EU-Richtlinien (sog. "de-minimis-Option") in das EnWG aufgenommen werden soll. Der VKU hat sich bereits frühzeitig dafür eingesetzt, dass Verteilnetzbetreiber unter 100.000 angeschlossenen Kunden vom gesellschaftsrechtlichen Entflechtungsgebot ausgenommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: 0221/3770333, Telefax: 0221/3770266

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