Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU-Statement zum Gesetzentwurf zur Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes / Gesetzentwurf zur Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes sieht erhebliche Belastungen der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft vor

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen hat heute seine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes" abgegeben und den Entwurf in weiten Teilen scharf kritisiert.

Der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erarbeitete Gesetzentwurf sieht für Unternehmen der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft erhebliche Steuer-Mehrbelastungen vor, die Investitionen erheblich abwerten können und einige Anlagen unwirtschaftlich werden lassen. Betroffen ist die kommunale Energie-, Abfall- und Abwasserwirtschaft.

Die geplanten Änderungen für die Stromsteuerbefreiung von sogenannten "Kleinen Anlagen" lehnt der VKU strikt ab. Neben weiteren Einschränkungen soll die Nennleistungs-Grenze von 2 MW auf 1 MW herabgesetzt werden. Da die Neuregelung für Alt-Anlagen keinen Bestandsschutz vorsieht, droht deshalb die Entwertung kommunaler Investitionen in erheblichem Umfang.

Betreibern von KWK-Anlagen, die Zuschläge nach dem KWKG 2016 erhalten, droht der Ausschluss sämtlicher Begünstigungen nach dem Energie- und Stromsteuergesetz. Die Folge: Steuerliche Mehrbelastungen können die KWK-Zulagen unter Umständen übersteigen. Damit wären die Anlagen unwirtschaftlich und die KWK-Ausbauziele der Bundesregierung endgültig unerreichbar.

Für Betreiber von Klärgasanlagen, die Strom zum Selbstverbrauch erzeugen, zeichnen sich stromsteuerliche Mehrbelastungen ab, die bis zu 2 Mio. EUR per anno erreichen können. Der Grund: Klär- und Deponiegas soll künftig nicht mehr als erneuerbarer Energieträger angesehen werden. Zudem soll die Stromsteuerbefreiung für sogenannte grüne Netze insgesamt erheblich eingeschränkt werden. Eigenerzeugungs-Konzepten in der Abwasserwirtschaft, die sowohl Energiekosten als auch Abwassergebühren senken, wird die betriebswirtschaftliche Grundlage entzogen, weshalb der VKU die Neuregelung vehement ablehnt.

Für Müllheizkraftwerke sind unerfüllbare Kriterien für die Energiesteuerentlastung geplant, die bislang für die thermische Abfall- und Abluftbehandlung galten. Vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung, das die Änderungen in einem vergleichbaren Sachverhalt entwickelt hat, erscheint die Neuregelung nachvollziehbar. Der VKU plädiert aber dafür, dass Unternehmen der Abfallwirtschaft dann zumindest an anderer Stelle entlastet werden. Dies kann ermöglicht werden, indem die Entsorgungswirtschaft als Produzierendes Gewerbe anerkannt wird, wodurch andere Entlastungen möglich werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

NEWS TEILEN: