Pressemitteilung |

VKU Zur neuen Mitteilung zur Daseinsvorsorge / EU-Kommission ignoriert wesentliche Festlegungen des Vertrags von Lissabon

(Berlin) - Im Zusammenhang mit der Revision der Binnenmarktstrategie für das 21. Jahrhundert hat die EU-Kommission eine weitere Mitteilung zur Daseinsvorsorge veröffentlicht. Darin legt sie ihre Auffassung zu den neuen Regelungen des Vertrages von Lissabon zur Daseinsvorsorge dar.

„Aus Sicht der kommunalen Unternehmen enttäuschen die Aussagen der Kommission“ sagte Stephan Weil, Präsident des VKU heute (21. November 2007) in einer ersten Reaktion auf die Mitteilung. Die Kommission setzt auch im Bereich der kommunalen Leistungen der Daseinsvorsorge unbeirrt auf die Verwirklichung des Binnenmarktes allein durch eine weitere Forcierung des Wettbewerbs. Erreichen will sie dies vor allem durch eine weitere Ausdehnung des europäischen Vergaberechts auf immer neue Sachverhalte, wie z. B. die kommunale Zusammenarbeit. „Damit missachtet sie aber den im Vertrag von Lissabon festgelegten politischen Willen der EU-Mitgliedstaaten“, so Weil. „In diesem Vertrag haben die Regierungschefs erstmals eindeutig die kommunale Gestaltungsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge im europäischen Recht an übergeordneter Stelle verankert.“

„Zwei Dinge sollten nach dem Beschluss der EU-Mitgliedstaaten in Lissabon klar sein“, so Weil: „Erstens ist der Wettbewerb in Europa durchaus ein wichtiges Prinzip, aber kein Selbstzweck. Und zweitens: Nach Lissabon darf an der kommunalen Selbstverwaltung nicht mehr gerüttelt werden. Das heißt auch, dass die Kommission akzeptieren muss, dass die Städte und Gemeinden weitgehend frei entscheiden können, wie sie die Leistungen der Daseinsvorsorge organisieren.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Bundesgeschäftsstelle Wolfgang Prangenberg, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770333, Telefax: (0221) 3770266

(el)

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