Pressemitteilung |

VKU begrüßt Entwurf für ein neues „Grundgesetz“ der Energiewirtschaft / Ausnahmen beim Unbundling dürfen nicht verwässert werden

(Berlin) - Grundsätzlich positiv bewertet der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes. „Wir begrüßen vor allem, dass unser Ansatz einer normierenden Regulierung aufgegriffen wurde und die wesentlichen Regulierungsbedingungen im Gesetz bzw. in Rechtsverordnungen festgelegt werden sollen“, so die erste Einschätzung von VKU-Präsident Gerhard Widder. Eine zentrale Forderung des VKU, insbesondere die Methoden für den Netzzugang und für die Entgeltkalkulation gesetzlich zu regeln, werde damit erfüllt. Gleiches gelte für die Kostenorientierung bei der Ermittlung der Netzentgelte. Nur so bekämen alle Marktpartner die notwendige Rechtssicherheit über die zukünftigen Vertrags- und Zugangsbedingungen. Das umfangreiche Paragraphenwerk, das einem neuen „Grundgesetz“ der Energiewirtschaft gleich komme, würde auch der VKU-Forderung nach einer gleichrangigen Beachtung aller energiewirtschaftlichen Ziele, insbesondere der Versorgungssicherheit, nachkommen. „Durch die Regulierungspraxis muss die Sicherheit der Netze gewährleistet und auch zukünftig ausreichende Investitionen in die Netzinfrastruktur und den Netzausbau ermöglicht werden“, so Widder.

Problematisch blieben nach wie vor die von der EU vorgegebenen Unbundling(Entflechtungs-)Vorschriften, wonach der Netzbetrieb buchhalterisch und organisatorisch (bis zum 01.07.2004) sowie gesellschaftsrechtlich (bis zum 01.07.2007) von Vertrieb und Erzeugung zu trennen ist. Positiv wertet der VKU die im Gesetzentwurf verankerte Regelung, kleinere und mittlere EVU mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden von dem Entflechtungsgebot auszunehmen. Der VKU werde sich weiter dafür einsetzen, dass diese Ausnahmeregelung nicht dadurch wieder ausgehöhlt werde, dass bei Konzernbeteiligungen der Begriff des „bestimmenden Einflusses“ zu weit ausgelegt werde. Andernfalls würden möglicherweise bis zu 300 gerade auch kleinere EVU mit Beteiligungen Dritter zum gesellschaftsrechtlichen Unbundling verpflichtet werden, ohne dass auf der Beteiligungsseite der Mehraufwand durch entsprechende Synergien ausgeglichen werden könnte.

Seinen Ansatz für eine föderal organisierte Regulierung sieht der VKU durch den Gesetzentwurf grundsätzlich bestätigt. Nach dem Entwurf sollen neben der Bundes-Regulierungsbehörde die zuständigen Länderbehörden, angesichts ihrer spezifischen Erfahrungen im Rahmen der Preisaufsicht, die Prüfung der allgemeinen Preise des Grundversorgers zugewiesen bekommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: 0221/3770333, Telefax: 0221/3770266

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