Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU begrüßt Mindestanforderungen für Wasserwiederverwendung

(Berlin/Brüssel) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung zur Wasserwiederverwendung, den die EU-Kommission heute in Brüssel vorgestellt hat. Der Vorschlag definiert klare, europaweit gültige Mindestanforderungen an die Qualität von Abwasser, das die Landwirtschaft zur Bewässerung wiederverwenden will. Ob Abwasser wiederverwendet werden darf, hängt von einer Risikobewertung im Einzelfall durch den Anlagenbetreiber und die Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaates ab. Die Kommission lässt eine Wiederverwendung von Abwasser demnach nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen vor Ort zu.

Karsten Specht, VKU-Vizepräsident der Sparte Wasser- und Abwasserwirtschaft, erklärt dazu: "Es ist richtig, dass die EU-Kommission die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser nicht generell erlaubt, sondern die Zulassung an strenge Auflagen zur Risikobewertung und Qualitätsstandards knüpft. Damit stellt die EU-Kommission den Schutz der Trinkwasserressourcen und die Gesundheit der Verbraucher klar über wirtschaftliche Interessen."

Die EU-Kommission berücksichtigt mit ihrem Vorschlag die unterschiedlichen Wasserresourcen der Mitgliedstaaten. Für Regionen, die unter Wasserknappheit leiden, ist die Wiederverwendung von Abwasser eine Chance. Zugleich übt die EU-Kommission auf wasserreiche Länder wie Deutschland keinen Zwang aus.

"Die EU-Kommission wählt einen Ansatz, der die regionalen Unterschiede innerhalb der Europäischen Union respektiert. Die Entscheidung, Abwasser wiederzuverwenden, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. In Deutschland ist eine Wiederverwendung von Abwasser derzeit die Ausnahme. Die EU-Regelung darf unsere hohen Standards in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht berühren. Letztlich kommt es auf die praktische Umsetzung der Verordnung durch Bund und Länder an. Sie können durch Anwendungsempfehlungen für Sicherheit bei der Einzelfallprüfung sorgen", so Specht.

Hintergrund

Nach der heutigen Vorlage durch die EU-Kommission wird der Verordnungsvor-schlag an EU-Ministerrat und Europäisches Parlament übermittelt, die sich dazu positionieren. Bis zur Verabschiedung der Positionen der beiden EU-Institutionen können einige Monate vergehen. Basierend auf ihren Positionen verhandeln EU-Kommission, EU-Ministerrat und EU-Parlament anschließend einen Kompromiss. Das Ziel ist eine Einigung vor der Europawahl im Mai 2019, damit die Verordnung wie von der EU-Kommission geplant ab 1. Juli 2020 gelten kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(ta)

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