Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU lehnt Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz entschieden ab / "Wertstoffgesetz ist für die Tonne"

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) übt in einer Stellungnahme deutliche Kritik am Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Dazu VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: "Wir lehnen den Entwurf in seiner jetzigen Form ab. Die Kommunen sollen aus der Wertstoffentsorgung verdrängt werden und ausgerechnet den dualen Systembetreibern, die sich bisher wenig um die Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft gekümmert haben, werden umfangreiche Verantwortlichkeiten übertragen. Eine zukunftsgerichtete Abfallentsorgung erfordert Transparenz, Zuverlässigkeit und Bürgernähe. Genau dafür stehen die Kommunen. Es ist nicht verständlich, warum das Umweltministerium auf diese Kompetenzen ohne Not verzichten möchte."

Mit dem proklamierten Ziel, Abfälle zu vermeiden und Recycling anzureizen, plant das BMUB, die Produktverantwortung, die bisher nur für Verpackungen gilt, auf sogenannte stoffgleiche Produkte, wie etwa den Zahnputzbecher oder die Bratpfanne, auszuweiten. Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Stoffe sollen nach Willen des BMUB vollständig den dualen Systembetreibern, die die Verpackungsentsorgung organisieren, übertragen werden. Die Kommunen erhalten lediglich einige wenige und zudem rechtlich kaum durchsetzbare Gestaltungsmöglichkeiten bei der Sammlung. Damit bleibt der Entwurf sogar noch hinter dem vom BMUB im Sommer 2015 veröffentlichten Eckpunktepapier zurück, in dem den Kommunen zugesagt wurde, dass ihre Gestaltungsmöglichkeiten in der Sammlung gestärkt werden sollen. "Das Bundesumweltministerium verschafft den Systembetreibern mit dem Arbeitsentwurf ungerechtfertigt die alleinige Zuständigkeit für die Wertstoffentsorgung. Magere Recyclingquoten sollen nun auch noch belohnt werden", so Hasenkamp.

Aus Sicht des VKU reichen die angedachten Instrumente nicht aus, die ökologischen Zielsetzungen zu erreichen. Hasenkamp: "Die Verpackungsverordnung hat weder zu mehr Recycling noch zu Abfallvermeidung geführt. Doch von deren Stärkung ist auch im Entwurf kaum etwas zu finden. Stattdessen enthält er an entscheidenden Stellen Vorgaben, deren Erfüllung durch die Produzenten letztendlich auf Freiwilligkeit beruht. Das ist keine Grundlage für eine zukunftsgerichtete Wertstofferfassung." Der VKU plädiert im Sinne der Erfüllung der ökologischen Ziele daher für stärkere Durchgriffsmöglichkeiten einer zentralen Stelle, die sich in öffentlicher Verantwortung befindet.

"Die Hausmüllentsorgung ist eine zentrale Leistung kommunaler Daseinsvorsorge. Sie funktioniert in Deutschland hervorragend. Das zeigen internationale Vergleiche immer wieder. Es gibt daher keine überzeugenden Gründe, dieses Modell so grundsätzlich zu ändern. Die Wertstofferfassung gehört daher in kommunale Hand", so Hasenkamp abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

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